Betriebsverbot für Kosmetikstudios und Massage-Praxen im Saarland gekippt

Das Wichtigste in Kürze
- Oberverwaltungsgericht gibt Eilanträgen statt.
Das Gericht gab in am Montag veröffentlichten Beschlüssen Eilanträgen von Betreibern statt. Die Richter entschieden mit Blick auf den Betrieb von Friseursalons sowie Tattoo- und Piercingstudios, die Vorgabe stelle voraussichtlich eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber anderen «körpernahen Dienstleistern» dar. (Az. 2 B 337/20 und 2 B 340/20)
Angesichts der von den Antragsstellern vorgetragenen Hygienekonzepte war es nach Ansicht des Gerichts nicht nachvollziehbar, weshalb diese ihre Betriebe schliessen müssen. Insbesondere Friseursalons hätten einen «deutlich höheren Kundendurchlauf» und nach Angaben des Robert-Koch Instituts lasse sich «keine Relevanz von Kosmetikstudios und Massagepraxen für die Weiterverbreitung» des Coronavirus ableiten. Die Schliessung dieser Betriebe sei somit unter dem «massgeblichen Kriterium der Pandemiebekämpfung» nicht nachvollziehbar. Gegen die Entscheidung sind keine Rechtsmittel möglich.