Erneut zog die Partei Alternative für Deutschland vors Bundesverfassungsgericht. Grund war die 2G-Plus-Regel. Auch diesmal erlitten sie eine Niederlage.
Alice Weidel im Bundestag.
Alice Weidel im Bundestag. - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Die AfD ist gegen die 2G-Plus-Regel im Bundestag und ging gerichtlich dagegen vor.
  • Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Eilantrag der AfD abgelehnt.
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat einen Eilantrag der AfD-Fraktion gegen die 2G-Plus-Regel im Bundestag abgewiesen. Entscheidung: Keine schweren Nachteile durch Übergangsregelung.

Die Antragstellen hätten nicht dargelegt, dass eine vorläufige Regelung zur Abwehr schwerer Nachteile dringend geboten sei. Auch liege kein anderer wichtiger Grund des Gemeinwohls vor, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Im Januar war bereits ein ähnlicher Eilantrag abgewiesen worden.

AfD argumentiert mit «Zweiklassensystem»

Damals ging es um die Teilnahme an der Holocaust-Gedenkstunde. Ungeimpfte und nicht von Covid-19 genesene Abgeordnete wollten auch teilnehmen. Nun ging es um die Allgemeinverfügung, welche die Regeln für den Bundestag bis zum kommenden Sonntag vorschreibt. Eine vorläufige Regelung lehnte das Gericht ab.

Die AfD hatte mit einem «Zweiklassensystem» argumentiert. Dies konnte das Gericht jedoch nicht nachvollziehen: Alle Abgeordneten seien schliesslich denselben Regeln unterworfen, erklärte es.

Ausserdem handle es sich nur um eine Übergangsregelung wegen der Pandemie. Über Saalmikrofone könnten die betroffenen Abgeordneten weiterhin an Plenardebatten teilnehmen. Ob die Allgemeinverfügung grundsätzlich die Rechte der AfD-Abgeordneten verletzte, ist damit noch nicht entschieden.

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