27-Jährige in Koblenz wegen IS-Mitgliedschaft zu Bewährungsstrafe verurteilt

Das Wichtigste in Kürze
- Frau lebte in Syrien und heiratete nacheinander vier IS-Anhänger.
Sie wurde der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag sagte. Sarah B. war im Jahr 2014 mit ihrer Schwester, ihrem Bruder und ihrer Schwägerin aus Deutschland nach Syrien gereist, wo sie sich der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) anschloss.
Dort heiratete sie einen IS-Kämpfer und brachte eine Tochter zur Welt. Nach dem Tod des Manns bei einem Bombenangriff heiratete sie einen weiteren IS-Anhänger, liess sich aber schon nach einer Woche wieder scheiden. Ein dritter Ehemann verschwand kurz nach der Hochzeit unter ungeklärten Umständen, wie das Gericht weiter mitteilte. B. bekam einen Sohn, der aber noch als Baby starb.
Vom Sommer 2017 bis zum Februar 2019 habe die Frau sich auf der Flucht befunden, als der IS durch kurdische Kräfte zunehmend zurückgedrängt worden sei. In der Zeit habe B. einen Eisenwarenverkäufer geheiratet, der wegen einer Verletzung nicht für den IS habe kämpfen können. Auch dieser Mann sei wenig später bei einem Bombenangriff gestorben. Schliesslich habe B. sich in ein von Kurden geführtes Lager in Nordsyrien bringen lassen.
Das Gericht nimmt an, dass sie damals beschloss, sich vom IS loszusagen und nach Deutschland zurückzukehren. Es urteilte nach Jugendstrafrecht, weil B. im Jahr 2014 noch Heranwachsende war und ausserdem Reifeverzögerungen habe. Sie habe ein umfassendes Geständnis abgelegt und sich aufrichtig entschuldigt. Ausserdem habe sie in der Untersuchungshaft an einem Deradikalisierungsprogramm teilgenommen und sich von der IS-Ideologie gelöst.
Bei der Strafe berücksichtigte das Gericht auch, dass der Aufenthalt in Syrien die Gesundheit der Angeklagten geschädigt hatte. Zu ihren Lasten wertete es, dass B. über einen langen Zeitraum – von September 2014 bis Februar 2019 – dem IS angehört hatte. Die Vollstreckung der Strafe sei zur Bewährung ausgesetzt worden, weil die Frau die Phase der religiösen Radikalisierung endgültig hinter sich gelassen habe und von ihr keine weiteren Straftaten zu erwarten seien, erklärte das Gericht.