Keine Kontingente mehr für die neuen EU-Staaten Rumänien und Bulgarien: Der Bundesrat ändert die entsprechende Verordnung.
Grenze Schweiz Ventilklausel
Ventilklausel für Rumänien und Bulgarien fällt. An Juni gilt die volle Personenfreizügigkeit. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Ventilklausel für Rumänien und Bulgarien fällt künftig weg.
  • Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung angepasst.
  • Die Übergangsfrist für die beiden neuen EU-Staaten läuft nach 10 Jahren ab.
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Für Rumänien und Bulgarien gilt ab Juni die volle Personenfreizügigkeit. Die bislang vom Bundesrat angewandte sogenannte Ventilklausel läuft aus. Der Bundesrat ändert deshalb die entsprechende «Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs».

Übergangsfrist für Ventilklausel abgelaufen

Damit können Bulgaren und Rumänen wie Angehörige der anderen EU-Staaten in die Schweiz einreisen und sich niederlassen. Bedingung ist einzig, dass sie eine Stelle finden oder als Nichterwerbstätige über ausreichende finanzielle Mittel verfügen müssen.

Für die beiden osteuropäischen Staaten galt seit 2009 eine Übergangsfrist. Unter dieser konnte der Bundesrat die Ventilklausel anwenden. Die Frist läuft jetzt nach 10 Jahren aus. Damit gelten nur noch für Kroatien ein beschränkter Zugang zum schweizerischen Arbeitsmarkt. Kroatien ist 2013 der EU beigetreten.

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