Ab 1. Juli muss beim Stopfleber-Verkauf auf die Tierquälerei hingewiesen werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Verordnung angepasst.
Stopfleber
Ab dem 1. Juli ist beim Verkauf von Stopfleber ein Hinweis auf die schmerzhaften Eingriffe bei den Tieren Pflicht. (Archivbild) - depositphotos

Beim Verkauf von Stopfleber muss ab dem 1. Juli auf die schmerzhaften Eingriffe beim Tier hingewiesen werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Verordnung angepasst.

Von der Deklarationspflicht betroffen sind Fleisch, Eier und Milch, wenn sie von Tieren stammen, bei denen bestimmte schmerzhafte Eingriffe ohne Betäubung vorgenommen wurden, wie der Bundesrat mitteilte. Er nannte die Enthornung von Kühen, die Kastration von Schweinen und Rindern, das Kürzen des Schnabels bei Hühnern sowie betäubungslos gewonnene Froschschenkel.

Importverbot für tierquälerische Pelze ab 2 Jahren

Im gleichen Zuge verbietet der Bundesrat den Import von tierquälerisch erzeugten Pelzen und Pelzprodukten, wie es weiter hiess. Sowohl bei der Deklarationspflicht als auch beim Verbot gilt eine Übergangspflicht von zwei Jahren.

Mit den Änderungen kommt der Bundesrat gemäss Communiqué einem Auftrag des Parlaments nach.

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