Der Ständerat will die Massnahme zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur ins ordentliche Recht überführen.
SIX
Die Schweizer Börse SIX will die Banken neu auch mit eigenen globalen Aktienindizes beliefern. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerat will die Massnahme zum Schutz der Börseninfrastruktur ins Gesetz überführen.
  • Das Geschäft geht an den Nationalrat.
Ad

Der Ständerat will die Massnahme zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur ins ordentliche Recht überführen. Als Erstrat hat er am Donnerstag einer entsprechenden Vorlage zugestimmt. Die kleine Kammer hiess die Änderung des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes mit 39 zu 0 Stimmen gut.

Sie folgte damit dem einstimmigen Antrag ihrer Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S). Das Geschäft geht an den Nationalrat.

Die Schutzmassnahme ist Grundlage dafür, dass EU-Firmen weiterhin Aktien von Schweizer Unternehmen an der Schweizer Börse handeln können. Hintergrund ist, dass die EU die Schweizer Börsenregulierung seit 2019 nicht mehr als gleichwertig anerkennt.

Brüssel wollte mit dem Schritt ursprünglich die Unterzeichnung des Rahmenabkommens erwirken. Seither gibt es die sogenannte Börsenäquivalenz nicht mehr.

Schutz der Schweizer Börse

Der Bundesrat beschloss daraufhin zunächst auf dem Verordnungsweg eine befristete Massnahme zum Schutz der Schweizer Börse. Im Sommer 2022 entschied er sie in ordentliches Recht zu überführen.

Die Massnahme bleibt auch nach Überführung ins Gesetz temporär. Sie soll vorerst für eine Dauer von fünf Jahren gelten, aber jederzeit deaktiviert werden können.

Da der Bundesrat Ende Mai 2021 die Verhandlungen mit Brüssel über ein Rahmenabkommen stoppte, dürfte eine neuerliche Anerkennung der Börsenäquivalenz allerdings nicht so bald wieder erfolgen.

Die Massnahme habe sich bewährt, sagte Finanzminister Ueli Maurer in der Debatte. Der Bundesrat sei immer noch der Meinung, dass eine Aufhebung der Massnahme einmal möglich sein werde. In den Sondierungsgesprächen mit der EU sei die Börsenäquivalenz allerdings noch kein Thema gewesen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Schweizer BörseRahmenabkommenUeli MaurerNationalratBundesratEUStänderatGesetz