Der Ständerat will, dass mehr ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine von der Mehrwertsteuer befreit werden. Die Umsatzgrenze soll angehoben werden.
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Tore auf einem Schweizer Amateur-Fussballplatz. Das Coronavirus beschäftigt auch die Vereine auf dem Land. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bund will Vereine von der Mehrwertsteuer befreien.
  • Dafür soll die Umsatzgrenze auf 300'000 Franken angehoben werden.
  • Damit werden mehr als doppelt so viele gemeinnützige Vereine unterstützt.
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Der Ständerat will, dass mehr ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine von der Mehrwertsteuer befreit werden. Aus diesem Grund soll die dafür massgebliche Umsatzgrenze auf 300'000 Franken angehoben werden.

Der Nationalrat hatte in der Herbstsession einer Erhöhung von 150'000 auf 200'000 Franken zugestimmt. Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) schlug eine höhere Schwelle vor, um noch mehr Vereine in den Genuss der steuerlichen Entlastung zu bringen.

Umsatzgrenze bisher überschritten

Am Dienstag folgte die kleine Kammer ihrer vorberatenden Kommission oppositionslos. Laut Kommissionssprecher Stefan Engler (Mitte/GR) würden bei einer Erhöhung auf 300'000 Franken mehr als doppelt so viele gemeinnützige Vereine unterstützt.

In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat die Vorlage mit 31 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung an. Diese unterstütze und fördere die «wichtige Arbeit», welche die genannten Organisationen für den Breitensport, aber auch für die Kultur leisteten, gab Engler zu bedenken.

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Die alte Schweizer Mehrwertsteuer auf einer Rechnung. (Symbolbild) - Keystone

Ins Rollen gebracht hatte die Idee Nationalrat Olivier Feller (FDP/VD) im Jahr 2017 mit einer parlamentarischen Initiative, der die Wirtschaftskommissionen beider Räte Folge gaben. Die Erfahrung habe gezeigt, dass zahlreiche Sport- und Kulturvereine die Umsatzgrenze von 150'000 Franken überschritten, obwohl sie von Freiwilligen geleitet würden, schrieb Feller in der Begründung seiner Initiative. Dazu komme, dass viele Vereine kostenintensive Ausbildungen anböten. Diese hätten einen direkten Nutzen für die Gesellschaft.

Die WAK-N arbeitete in der Folge eine Änderung des Mehrwertsteuergesetzes aus. Nach der Anhebung der massgebenden Umsatzgrenze auf 200'000 Franken wären laut der WAK-N 106 Vereine und gemeinnützige Institutionen oder 13 Prozent der aktuell obligatorisch Steuerpflichtigen von der Mehrwertsteuer befreit.

Grenze normalerweise bei 100'000 Franken

Gemäss einer groben Schätzung ergäben sich nur geringe Steuerausfälle im Umfang von rund einer Million Franken im Jahr. Diese Zahlen dürften sich mit dem Entscheid des Ständerats nun verdoppeln.

Die Vorlage geht nun wieder zurück an den Nationalrat.

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Finanzminister Ueli Maurer spricht an einer Pressekonferenz in Bern, übertragen vom Schweizer Radio und Fernsehen. - Keystone

Der Bundesrat war ursprünglich gegen die steuerliche Entlastung von Sport- und Kulturvereine. Die Vorlage führt seiner Ansicht nach zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen, namentlich in den Bereichen Gastgewerbe und Werbung.

Finanzminister Ueli Maurer verwies in der Vergangenheit auf die bereits heute geltenden Entlastungen und Erleichterungen für gemeinnützige Vereine. So liege die Umsatzgrenze für die Mehrwertsteuer für alle übrigen Unternehmen bei 100'000 Franken.

Am Dienstag gab Maurer seine Opposition gegen die Vorlage auf, auch wenn der Aufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen stehe. «Stimmen Sie in Gottes Namen zu, dann setzen wir das um. Ich mag es den Vereinen gönnen.»

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