Der Ständerat lehnt am Dienstag eine Anpassung der Krankenpflege-Leistungen für Demenzbetroffene ab.
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Der Ständerat. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Am Dienstag hat der Ständerat eine Motion abgelehnt.
  • Gefordert wurde eine Anpassung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV).
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Der Ständerat will keine Änderungen bei der Abrechnung von Pflegeleistungen für Demenzbetroffene. Anders als zuvor der Nationalrat hat er am Dienstag eine Motion abgelehnt. Diese forderte vom Bundesrat eine Anpassung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV).

Die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) hatte den Vorstoss von Nationalrätin Manuela Weichelt (Grüne/ZG) knapp mit 6 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung zur Annahme empfohlen.

Mit 22 zu 21 Stimmen bei einer Enthaltung folgte die kleine Kammer allerdings der Minderheit. Der Nationalrat hatte die Motion in der Herbstsession 2021 angenommen. Diese ist nun vom Tisch.

Pflegesituation seit Jahren unbefriedigend

Die Motionärin argumentierte in der Begründung des Vorstosses: viele Pflegeleistungen, die Menschen mit Demenz benötigten, passten nicht in die Definitionen der bestehenden Verordnung.

Laut dem Krankenversicherungsgesetz zahle die Krankenkasse nur, wenn jemand gewaschen werden müsse oder das Essen eingegeben werden müsse. Nicht aber für andere Hilfe beim Duschen oder Essen. Dies entspreche nicht den Zielen der nationalen Demenzstrategie.

Ähnlich argumentierte die Kommissionsmehrheit. Sie erhoffte sich zudem Kostenvorteile, wenn Betroffene länger zu Hause statt ihm Heim leben könnten.

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Der Ständerat an einer Sitzung während der Sommersession 2019. - Keystone

Die Pflegesituation von Menschen mit Demenz sei seit Jahren unbefriedigend, sagte Maya Graf (Grüne/BL) namens der Kommissionsmehrheit. Und in einer alternden Gesellschaft werde das Problem noch grösser werden. Man müsse deshalb handeln.

Demenz betreffe viele Menschen und habe auch für pflegende Angehörige der Erkrankten gravierende Folgen, sagte Marina Carobbio Guscetti (SP/TI). Viele Angehörige schränkten etwa ihre Erwerbsarbeit ein, um ein Familienmitglied zu pflegen. Es brauche darum Änderungen. Davon würde auch die Wirtschaft profitieren.

Der falsche Weg

Der Bundesrat und die Kommissionsminderheit waren dagegen der Ansicht, entsprechende Massnahmen seien bereits im Gange. Es sei wichtig, die üblichen Verfahren einzuhalten.

Peter Hegglin (Mitte/ZG) anerkannte das Anliegen. Die Motion sei aber der falsche Weg, wandte er mit Erfolg ein. Es drohe ein Präzedenzfall geschaffen zu werden.

Damit müsste man auch für andere Krankheitsbilder spezielle Verfahren zur Kostenübernahme einführen. Dies sei abzulehnen.

Rednerpult Mikrofon
Ein Mikrofon an einem Rednerpult. - Pixabay

Wie der Bundesrat warnte Hegglin zudem vor den Kostenfolgen einer Annahme der Motion. Die Landesregierung verwies zudem darauf, dass das geltende System eine Trennung von Pflege- und Betreuungsleistungen ausgehe.

Gesundheitsminister Alain Berset hob hervor, man rede von möglichen Mehrkosten von rund einer Milliarde Franken im Jahr. Dies entspräche einem Prämienanstieg von rund drei Prozent. Es brauche sorgfältige Abklärungen.

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