Der Ständerat hat dem neuen Grenzgängerabkommen zwischen der Schweiz und Italien zugestimmt.
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Der Ständerat während einer Session. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerat stimmte dem Abkommen mit 43 Ja zu 1 Nein klar zu.
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Der Ständerat hat dem neuen Grenzgängerabkommen zwischen der Schweiz und Italien zugestimmt. Damit würde die Schweiz neu 80 Prozent der regulären Quellensteuern auf den Einkommen von neuen Grenzgängerinnen aus Italien behalten.

Ein Ordnungsantrag von SVP-Präsident Marco Chiesa (SVP/TI) zur Sistierung des Geschäfts bis Italien die Schweiz von der Schwarzen Liste der Steuerparadies aus dem Jahre 1999 streicht, wurde abgelehnt.

Berichterstatter Pirmin Bischof (Mitte/SO) argumentierte im Namen der Kommissionsmehrheit, dass die Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit dem neuen Abkommen zugunsten der Schweiz deutlich höher besteuert würden. Damit könnte die Schweiz mehr Geld behalten, als mit der alten Regelung. Ausserdem ende im Jahr 2033 die Steuerablieferung an Italien endgültig und der Begriff Grenzgänger werde im Abkommen werde neu definiert.

Auch Finanzminister Ueli Maurer setzte sich für das Abkommen ein. Diese sei eine wesentliche Verbesserung für den Kanton Tessin und für die Schweiz in Bezug auf die Steuereinnahmen. Es sei aber erst ein erster Schritt, von dem die Schweiz profitieren werde. Der Bundesrat werde versuchten, die Beziehungen weiter zu verbessern.

Das aktuell gültige Grenzgängerabkommen stammt aus dem Jahr 1974 und sieht vor, dass Grenzgänger nur in der Schweiz besteuert werden, wobei Italien 38,8 Prozent der Quellensteuer zusteht. Im Dezember 2020 einigten sich die beiden Staaten auf das neue Abkommen.

Als neue Grenzgängerinnen gelten demnach Personen, die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens in den Arbeitsmarkt eintreten. Sie werden zwar auch von ihrem Heimatland ordentlich besteuert. Eine Doppelbesteuerung wird aber mit dem neuen Abkommen beseitigt.

Eine Übergangsregelung gilt für Personen, die zwischen dem 31. Dezember 2018 und dem Inkrafttreten des neuen Abkommens in den Kantonen Graubünden, Tessin oder Wallis arbeiten oder gearbeitet haben. Diese Grenzgängerinnen und Grenzgänger werden weiterhin ausschliesslich in der Schweiz besteuert.

Im Gegenzug entrichtet die Schweiz den italienischen Grenzgemeinden bis zum Ende des Steuerjahres 2033 einen finanziellen Ausgleich in Höhe von 40 Prozent der in der Schweiz erhobenen Quellensteuer. Damit das Abkommen in Kraft treten kann, muss noch der Nationalrat zustimmen.

Die italienische Regierung ihrerseits hatte vor zwei Wochen bereits grünes Licht gegeben. Italien ist überzeugt, dass das neue Abkommen die alte Regelung deutlich verbessert.

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