Der Bundesrat will die Strafmasse verschiedener Delikte anpassen, vor allem bei Sexual- und Gewaltdelikten. So wird die Mindeststrafe für Vergewaltigung gleich verdoppelt, von einem auf zwei Jahre. Justizministerin Simonetta Sommaruga nimmt Stellung zu den Hintergründen.
Die Mindeststrafe für Vergewaltigung soll verdoppelt werden. - Nau

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will die Mindeststrafe für Vergewaltigung verdoppeln.
  • Justizministerin Simonetta Sommaruga nimmt Stellung zu den Hintergründen.
Ad

Über die Jahrzehnte sei der Schweizer Strafkatalog etwas aus den Fugen geraten, stellt das Justizdepartement fest: Weil mal da, mal dort Gesetze angepasst wurden, werden ungefähr gleich schwere Straftaten nicht gleich streng geahndet.

Für Frauen und Kinder

Dem will Justizministerin Simonetta Sommaruga Abhilfe schaffen. Ihr Fokus: Delikte, die vor allem an Frauen und Kindern begangen werden. Im Interview erklärt sie, warum es dort besonders nötig ist.

Bei den schweren Gewalttaten dabei sind unter anderem Verschärfungen bei Gewalt gegen Beamte. Und zwar: aus der Gruppe heraus. Gemeint sind damit natürlich gewalttätige Ausschreitungen bei Demonstrationen, betont Sommaruga.

Simonetta Sommaruga will das Strafrecht verschärfen. - Nau

Einfach ein Signal gegen Kuscheljustiz?

Sommaruga will ihre vom Bundesrat abgesegneten Vorschläge als objektiv nötig verstanden wissen. Und nicht etwa als Signal nach aussen, dass der Bund etwas gegen die vielzitierte Kuscheljustiz tue.

Wenn die Verdoppelungen der Mindeststrafen für gewisse schwere Taten tatsächlich einen Missstand beheben – ist dann jahrzehntelang «falsch» bestraft worden? Auch dazu nimmt Sommaruga Stellung.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BundesratSimonetta Sommaruga