Schweizer Systembanken müssen ab 2019 mehr Kapital halten

Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat hat heute Mittwoch die Eigenmittelverordnung revidiert.
- Die systemrelevanten Banken müssen mehr Kapital für Sanierungen halten.
Die Kapitalanforderungen für die drei inlandorientierten systemrelevanten Banken Postfinance, Raiffeisen und Zürcher Kantonalbank steigen. Ab Anfang 2019 müssen die drei Banken Kapital für eine allfällige Sanierung und Abwicklung – sogenanntes «Gone-concern-Kapital» – halten. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung heute Mittwoch die Änderung der Eigenmittelverordnung verabschiedet.
Die «Gone-concern»-Kapitalanforderungen sollen sicherstellen, dass eine in Schwierigkeiten geratene Bank ohne finanzielle Mithilfe des Staates geordnet saniert und abgewickelt werden kann, teilte der Bundesrat heute Mittwoch mit. Für die Grossbanken UBS und Credit Suisse waren die entsprechenden Kapitalanforderungen bereits 2016 eingeführt worden.
Eigenmittel statt Risiko
Mit der Überarbeitung der Eigenmittelverordnung hat der Bundesrat zudem die Behandlung von Beteiligungen systemrelevanter Banken an ihren Tochtergesellschaften neu geregelt. Der bisherige Abzug von den Eigenmitteln wird durch eine Risikogewichtung ersetzt. Zudem werden Gruppengesellschaften, die notwendige Dienstleistungen für eine Weiterführung der Geschäftsprozesse einer Bank erbringen, neu der Aufsicht der Finanzmarktaufsicht Finma unterstellt.
Über die entsprechenden Anforderungen für die Stammhäuser der beiden Grossbanken wird der Bundesrat im kommenden Jahr entscheiden.