Schweizer Firmen sollen 24 Monate lang Kurzarbeit anmelden können

Das Wichtigste in Kürze
- Die Kurzarbeitsentschädigung soll auf 24 statt 18 Monate ausgeweitet werden.
- Dafür setzt sich die zuständige Ständeratskommission ein.
- So sollen Entlassungen bei Auftragseinbruch vermieden werden.
Unternehmen sollen künftig höchstens während 24 statt 18 Monaten Kurzarbeitsentschädigung beziehen können. Das fordert die zuständige Ständeratskommission. Grund ist die schwächelnde Tech-Industrie.
Die Sozial- und Gesundheitskommission des Ständerats (SGK-S) hat die Initiative mit 9 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen. Das teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit. Als Nächstes muss die Schwesterkommission des Nationalrats darüber befinden.
Übersteht das Anliegen die parlamentarische Hürde, könnte der Bundesrat betroffenen Unternehmen länger Kurzarbeitsentschädigung gewähren. Voraussetzung ist eine schwere Konjunkturkrise. Der Entscheid darüber bliebe bei der Landesregierung.
Der Bundesrat hat diese Woche beschlossen, die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung bei 18 Monaten zu belassen. Diese Regelung soll bis Sommer 2026 verlängert werden. Er begründete diesen Schritt damit, dass die Arbeitslosenquote in der näheren Zukunft leicht steigen dürfte.
SGK-S will mit Gesetzesänderung Entlassungen in Tech-Branche verhindern
Die SGK-S möchte nun noch weitergehen, um Entlassungen entgegenzuwirken. Insbesondere die Schweizer Tech-Industrie leide stark unter der Unsicherheit an den globalen Märkten. Die Gesetzesänderung sei für dringlich zu erklären, damit sie rasch in Kraft treten könne, hiess es in der Mitteilung.
Laut der SGK-S werden einige betroffene Unternehmen bald die Höchstbezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung von 18 Monaten erreichen. Dies könnte Tausende von Arbeitsplätzen gefährden.
Hast du schon einmal Kurzarbeitsentschädigung erhalten?
Eine Erhöhung der Bezugsdauer sei deshalb «sinnvoll und legitim». Damit dürften die betroffenen Unternehmen in der Lage sein, die wirtschaftlich schwierige Phase ohne Personalabbau zu überstehen.
Mit der Kurzarbeitsentschädigung deckt die Arbeitslosenversicherung den von Kurzarbeit betroffenen Betrieben über eine gewisse Zeit einen Teil der Lohnkosten. Das soll verhindern, dass der Betrieb wegen einer kurzfristig schlechteren Auftragslage Angestellte entlassen muss.