Schweiz beteiligt sich am verstärkten EU Grenzschutz

Das Wichtigste in Kürze
- Die EU-Verordnungen zum Grenzschutz treten am 15. September in Kraft.
- Die Schweiz wird sich am verstärkten EU-Grenzschutz beteiligen.
Die Schweiz beteiligt sich wie vorgesehen am verstärkten Schutz der EU-Aussengrenzen. Der Bundesrat hat am Mittwoch entsprechende Verordnungen angepasst. Diese treten am 15. September in Kraft.
Konkret geht es um die Übernahme und Umsetzung einer EU-Verordnung. Dabei steht die Stärkung des Aussengrenzschutzes und die Rückkehr von rechtswidrigen Aufenthaltern aus Drittstaaten im Schengen-Raum im Zentrum. Weiter sollen missbräuchliche Heimatreisen von Flüchtlingen bei Grenzkontrollen einfacher erkannt werden.
Mit dem Entscheid des Bundesrates werde die Übernahme der EU-Verordnung abgeschlossen, schreibt das Eidgenössische Justizdepartement (EJPD) in einer Mitteilung. In der Vernehmlassung stimmte die Mehrheit der Kantone, Parteien und interessierten Kreise der Vorlage zu. Da es sich um eine Weiterentwicklung des Schengen-Rechts handelt, ist die Schweiz grundsätzlich verpflichtet, die Verordnung zu übernehmen.
Streitpunkt Kostendach
Umstritten war im Parlament die finanzielle Beteiligung der Schweiz. Der Beitrag der einzelnen Länder wird wie bisher nach dem Verhältnis des nationalen Bruttoinlandprodukts (BIP) zu jenem aller Teilnehmerländer berechnet. Da das Budget und das Personal von Frontex erhöht werden, steigt der Beitrag der Schweiz aber.
Der Bundesrat rechnet für 2018 mit 13,2 Millionen Franken, für 2019 mit 13,7 Millionen und für 2020 mit 14,2 Millionen Franken. Diesen Anstieg wollte der Nationalrat zunächst verhindern. Er beschloss, die Kostenbeteiligung auf 12 Millionen Franken zu beschränken. Der Ständerat lehnte das aber deutlich ab. Darauf lenkte der Nationalrat ein.
Auf Beschluss des Rates
Mit der neuen EU-Verordnung wird Frontex eine rasch einsetzbare Reserve von 1500 Grenzschutzexperten zur Verfügung gestellt. Die Schweiz hat sich dazu verpflichtet, 16 Grenzschutzexperten bereitzustellen. Das entspricht 0,8 Prozent des Bestandes des Grenzwachtkorps.
Bisher erfolgten Frontex-Einsätze nur auf Ersuchen der Schengen-Staaten. Neu erhält der Rat der Europäischen Union die Kompetenz, auf Antrag der Kommission einen Schengen-Staat zur Zusammenarbeit mit der Agentur aufzufordern.
Wenn der betreffende Staat dem Beschluss des EU-Rats nicht Folge leistet, kann der Rat anderen Schengen-Staaten die Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen empfehlen. Frontex darf weiterhin nicht ohne Zustimmung eines Schengen-Staats auf dessen Gebiet intervenieren.
Im Jahr 2015 hatten gemäss Schätzungen 1,5 Millionen Menschen die Grenzen der EU illegal überschritten. Die vorhandenen Strukturen seien einem solchen Zustrom nicht gewachsen, argumentierte der Bundesrat in der Botschaft. Mehrere Schengen-Staaten hätten sich veranlasst gesehen, an den Binnengrenzen wieder Grenzkontrollen einzuführen. Das stelle das Funktionieren und den Zusammenhalt des Schengen-Raums auf eine harte Probe.