Räte wollen keine Mehrkosten durch neue Abgabekategorien

Das Wichtigste in Kürze
- Bei der Umteilung der Arzneimittel in andere Kategorien sollen keine Mehrkosten entstehen.
- Der Ständerat hat am Mittwoch eine entsprechende Motion durchgewinkt.
Bei der Umteilung der Arzneimittel in andere Kategorien sollen keine Zusatz-Kosten entstehen, wenn diese nicht mehr frei verkauft werden können. Der Ständerat überwies dazu im Rahmen der Revision des Heilmittelgesetzes eine Motion aus dem Nationalrat. Die kleine Kammer nahm die Motion von Ruth Humbel (Mitte/AG) mit 21 zu 18 Stimmen an.
Die Abgabekategorie C war 2019 aufgehoben worden. Rund 85 Prozent der betroffenen Arzneimittel wurde in die Kategorie D herabgestuft und ihr Verkauf so erleichtert. Der Rest - 92 - wurden neu in B eingeteilt, wo kein freier Verkauf möglich ist.
Diese Mittel können nur noch auf Rezept oder mit einer Fachberatung verkauft werden. Durch die Umteilung der Arzneimittel der abgeschafften Kategorie C in die Liste B sollen keine Zusatz-Kosten und -Aufwände für das Gesundheitssystem entstehen.
Keine höheren Kosten für Arzneimittel
In Anbetracht der Diskussion um wirksame kostendämpfende Massnahmen sollen bei einer Revision Arzneimittel nicht teurer werden dürfen. So hatte Motionärin Ruth Humbel (CVP/AG) im Juni 2019 im Nationalrat den Vorstoss begründet. Humbel hatte als Beispiel einen Hustensirup genannt, der fast doppelt so teuer werden soll.

Der Ständerat folgte am Mittwoch einer starken Minderheit der Gesundheitskommission. Diese stützte sich auf Zahlen der Pharmabranche, wonach die Umteilung geschätzt rund 100 Millionen Franken kosten würde. Deshalb pochte sie auf Massnahmen, um den Kostenanstieg im Zusammenhang mit der Kategorie-Anpassung zu dämpfen.
Alain Berset gegen Motion
Gesundheitsminister Alain Berset versuchte vergeblich, den Rat davon zu überzeugen, die Motion trotz der zusätzlichen Kosten abzulehnen. Diese beliefen sich auf einen äusserst kleinen Teil der gesamten Gesundheitskosten. Die von der Pharmabranche angeführten Kosten erschienen ihm nicht plausibel.
Eine Annahme hätte zur Folge, dass eine Sonderkategorie für die neu klassierten Arzneimittel geschaffen werden müsste. Dadurch würde das System für alle Beteiligten komplizierter. Oder die Abschaffung der Kategorie C müsste rückgängig gemacht werden.