Die Räte haben sich auf Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose geeinigt. Das Sozialwerk wird weniger kosten als es der Bundesrat vorgeschlagen hatte.
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Zwischen 2019 bis 2023 waren 53 Prozent der Ausgesteuerten ein Jahr nach Ende der Bezugsberechtigung wieder erwerbstätig. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Nationalrat ist für eine Überbrückungsleistung vom 2,25-Fachen des Lebensbedarfs.
  • Der Ständerat hingegen will lediglich das Zweifache des Lebensbedarfs.
  • Der Bundesrat ist für die billigere Variante. Die SP warnt vor einer Niveausenkung.
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Der Ständerat hat bei seiner dritten Beratung des Geschäfts am Donnerstag mit einer Ausnahme alle Differenzen zum Nationalrat ausgeräumt. Nur bei den Leistungsobergrenzen gibt es noch Klärungsbedarf.

Der Nationalrat will die maximale Überbrückungsleistung beim 2,25-Fachen des allgemeinen Lebensbedarfs ansetzen. Das entspricht bei alleinstehenden Personen 43'762 Franken pro Jahr, bei Mehrpersonenhaushalten 65'643 Franken pro Jahr.

Ständerat will weniger weit gehen als Nationalrat

Die Krankheits- und Behinderungskosten sollen separat abgegolten werden. Diese betragen maximal 5000 Franken für Alleinstehende und 10'000 Franken für Paare, Ehepaare, eingetragene Partnerschaften und Alleinstehende mit Kindern.

Weniger weit gehen möchte der Ständerat: Er setzt den Plafond für Alleinstehende beim 2-Fachen des Lebensbedarfs, das heisst bei jährlich 38'900 Franken. Mehrpersonenhaushalte sollen maximal 65'643 Franken erhalten - also gleich viel wie der Nationalrat vorschlägt.

Dass die Überbrückungsleistungen gedeckelt werden sollen, darüber waren sich die Räte am Mittwoch einig geworden. Der Nationalrat kam auf seinen ursprünglichen Entscheid zurück und folgte dem Ständerat. Dieser war wie der Bundesrat von Anfang an für eine Plafonierung eingestanden.

SP warnt vor Niveausenkung

Anspruch auf Überbrückungsleistungen sollen nur mit 60 Jahren oder später ausgesteuerte Personen haben. Überbrückungsleistungen beantragen können Personen, bei denen das Reinvermögen weniger als 50'000 Franken (für Alleinstehende) und 100'000 Franken (für Ehepaare) beträgt. Auch in diesen Punkten setzte sich im Zuge der Beratungen eine bürgerliche Mehrheit durch.

Der Bundesrat rechnete bei seinem Gesetzesentwurf mit Kosten von rund 230 Millionen Franken. Die nun absehbare Lösung ist deutlich günstiger - zum Unmut der Linken. Ständerätin Eva Herzog (SP/BS) sagte, der Grundgedanke des bundesrätlichen Vorlage sei verloren gegangen. «Wir dürfen das Niveau der Leistungen nicht weiter senken.»

Voraussichtlich am kommenden Montag berät der Nationalrat die Vorlage ein letztes Mal. Gibt es dann keine Einigung, muss die Einigungskonferenz einen Vorschlag machen, um die letzte verbliebene Differenz auszuräumen.

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