Die Schweiz behält die Zollanmeldepflicht bei. Der Nationalrat folgt dem Ständerat.
Zoll
Ursprünglich wollte der Nationalrat eine Lockerung der Zollanmeldepflicht. (Themenbild) - keystone

Bei der Einfuhr in die Schweiz müssen auch in Zukunft alle Waren angemeldet werden. Der Nationalrat ist am Mittwoch in der Differenzbereinigung zum Zollgesetz auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt. Der Entscheid in der grossen Kammer fiel ohne Gegenantrag.

Auch in mehreren weiteren Punkten schloss sich die grosse Kammer dem Ständerat an. Dieser muss sich nun ein weiteres Mal mit der Sache befassen.

Ursprünglich wollte der Nationalrat eine Lockerung der Zollanmeldepflicht: Nicht abgabepflichtige Waren sollten demnach bei der Einfuhr auch nicht mehr angemeldet werden müssen. Die Befürworterinnen und Befürworter der Neuregelung sahen darin einen Abbau bürokratischer Hürden.

Bedenken gegen Schmuggel und unklare Auswirkungen

Im Ständerat überwogen jedoch in der Folge Bedenken, dadurch werde Schmuggel erleichtert und die Auswirkungen auf die Zolleinnahmen seien nicht absehbar.

Insgesamt bestanden vor der Nationalratsdebatte am Mittwoch noch rund zwei Dutzend Differenzen. Dabei ging es unter anderem um ein vom Ständerat gewünschtes zusätzliches Verfahren für die erleichterte Anmeldung unkritischer Waren.

Die Linke und Finanzministerin Karin Keller-Sutter argumentierten ohne Erfolg, der Vorschlag der kleinen Kammer bringe in Wirklichkeit eine Verkomplizierung.

Ziel: Vereinfachung und Digitalisierung

In zahlreichen zentralen Fragen waren sich die Räte schon in der ersten Beratungsrunde einig geworden. Ziel der Totalrevision des Zollgesetzes ist, Verfahren und Tarife zu vereinfachen und die Digitalisierung im Zollwesen umzusetzen.

Zudem soll sie den rechtlichen Rahmen schaffen für die Organisation des Zolls nach der Zusammenlegung von Zoll und Grenzwache.

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