Das Parlament möchte die Zuständigkeit für Beschwerden bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) klar geregelt haben.
Bund
In ihrer bereits dritten Sitzung zum Thema hat die zuständige Nationalratskommission dem vom Bundesrat übernommenen Sozialpartner-Kompromiss eine Absage erteilt. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Parlament möchte die Zuständigkeit der Kesb besser regeln.
  • Kompetenzkonflikte seien heute an der Tagesordnung.
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Das Parlament will die örtliche Zuständigkeit bei Beschwerden gegen fürsorgerische Unterbringungen sowie gegen Verfügungen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) klar geregelt haben. Der Bundesrat ist mit dem Anliegen einverstanden.

Der Ständerat überwies am Mittwoch oppositionslos eine Motion von Nationalrat Lukas Reimann (SVP/SG).

Heute seien Kompetenzkonflikte an der Tagesordnung, hatte Reimann die Motion begründet. Die Zuständigkeiten bei Beschwerden seien nicht klar geregelt. Viele Kantone hätten eine eigene Praxis entwickelt, die aber in vielen Fällen nicht kompatibel sei mit anderen Kantonen.

Das Nachsehen bei solchen Konflikten hätten Betroffene, die keine gerichtliche Beurteilung erhielten, weil sich kein Gericht für zuständig erachte. Reimann schlug deshalb vor, die Zuständigkeit am Ort der verfügten Einrichtungen (im Falle von Entlassungsgesuchen) oder des verfügenden Arztes (bei amtsärztlicher Unterbringung) festzulegen. Die Motion geht an den Bundesrat.

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