Das Parlament modernisiert das Bundespersonalgesetz mit Anpassungen bei Vorsorge, Datenschutz, Profiling und digitalen Verträgen.
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Mit der Revision soll das Gesetz in verschiedenen Punkten angepasst werden: unter anderem in Bezug auf die berufliche Vorsorge, Datenschutz und die Digitalisierung. (Archivbild) - dpa

Anpassungen bei der beruflichen Vorsorge, Datenschutz und Digitalisierung: Das Parlament heisst eine Revision des Bundespersonalgesetzes gut.

Mit 40 zu 0 Stimmen und mit 2 Enthaltungen hiess der Ständerat am Montag die Vorlage gut. Der Nationalrat hatte sie im März angenommen. Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmungen.

Mit der Revision soll das Gesetz in verschiedenen Punkten angepasst werden: unter anderem in Bezug auf die berufliche Vorsorge, Datenschutz und die Digitalisierung. Arbeitsverträge sollen künftig auch mit fortgeschrittenen elektronischen Signaturen rechtskräftig abgeschlossen werden können.

Eine zentrale Neuerung sind gesetzliche Grundlagen für sogenanntes Profiling und das Profiling mit hohem Risiko. Damit könne der Bund als Arbeitgeber moderne Rekrutierungsmethoden wie die gezielte Suche nach Talenten über soziale Medien weiterhin nutzen, schrieb der Bundesrat.

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