Parlament einigt sich bei letzten Details der grossen Zollreform

Nach fast drei Jahren haben die eidgenössischen Räte die letzten Differenzen bei der umfangreichen Reform des Zollgesetzes ausgeräumt. Ziel der Totalrevision ist es, Verfahren zu vereinfachen und die Digitalisierung im Zollwesen umzusetzen.
In den Kernpunkten der Reform waren sich National- und Ständerat bereits in der ersten Beratungsrunde einig geworden. Sie gaben grünes Licht für den rechtlichen Rahmen für die Organisation des Zolls nach der Zusammenlegung von Zoll und Grenzwache.
Am Mittwoch ging es im Nationalrat noch um eine Differenz im Alkoholgesetz. Schliesslich einigte man sich, dass es bei der Besteuerung von Spirituosen bei der Einfuhr keine Praxisänderung geben soll. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmungen.
Reform mit wenig Auswirkungen auf Bevölkerung
Für die Bevölkerung wird die Reform auch sonst kaum spürbar sein. So beschlossen die Räte beispielsweise, dass bei der Einfuhr in die Schweiz auch in Zukunft alle Waren angemeldet werden müssen.
Das revidierte Zollgesetz regelt überdies die Bewaffnung von Angestellten des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Das Parlament beschloss, dass diese bei Kontrollen Waffen tragen können. Voraussetzung dafür ist, dass sie bei dieser Arbeit besonderen Bedrohungen ausgesetzt sein können und eine entsprechende Ausbildung absolviert haben.
Neue Befugnisse für Zoll und Grenzschutz
Beide Räte wollen Mitarbeitende von Zoll und Grenzschutz zudem ermächtigen, Fingerabdrücke und DNA-Proben nehmen zu dürfen und ergänzten die Vorlage entsprechend. Dies soll gelten, wenn anzunehmen ist, dass die betroffenen Personen schwere Delikte begangen haben könnten.
Weiter beschlossen National- und Ständerat, dass Einnahmen aus der Versteigerung von Zollkontingenten, etwa für Fleisch, künftig als Einfuhrabgaben gelten. Dies bedeutet, dass die Gelder in Zukunft nicht mehr der allgemeinen Bundeskasse zugutekommen. Gemäss Schätzungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) geht es um etwa 200 Millionen Franken.
Der ursprüngliche Entwurf zur Totalrevision war bei den Kantonen auf scharfe Kritik gestossen – weil diese die föderalistische Kompetenzordnung in Gefahr sahen. Auch die Befürwortenden der grossen Zollreform im Parlament machten im Verlauf der Debatten deutlich, dass das Geschäft gelinde gesagt nicht perfekt sei.