Das totalrevidierte Datenschutzgesetz ist höchst umstritten: Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK) hat sich nur knapp dafür ausgesprochen.
Die Grünen sind gegen das Datenschutzgesetz aber irgendwie doch nicht. - Nau

Das Wichtigste in Kürze

  • Das neue Datenschutzgesetz ist in der vorberatenden Kommission höchst umstritten.
  • Linke Gegner enthielten sich der Stimme, um die Beratung im Nationalrat zu ermöglichen.
  • Das Datenschutzniveau müsse noch deutlich verbessert werden, sonst gebe es ein Nein.
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9 zu 9 Stimmen und 7 Enthaltungen. Nur mit Stichentscheid des Kommissionspräsidenten Kurt Fluri (FDP/SO) gab es ein Ja zum Datenschutzgesetz. Fluri ist ein dezidierter Befürworter des Gesetzes. Vor den Medien sprach er von einer «gründlichen und sorgfältigen» Revision.

Die unterschiedlichen Datenschutzniveaus in der Schweiz und in der EU stellten für die Wirtschaft heute ein Problem dar, sagte er. Für die international tätigen Unternehmen sei es wichtig, dass die EU die Schweizer Regeln als gleichwertig anerkenne.

Von rechts und links gibt es indes Widerstand. Nach dem Geschmack der SVP ist die Vorlage nun zu stark auf international tätige Unternehmen ausgerichtet. Sie will dem Rat beantragen, das Gesetz an den Bundesrat zurückzuweisen. Anpassungen an das EU-Recht sollten nach ihrem Willen nur soweit nötig vorgenommen werden.

Daten zu wenig geschützt

SP, Grüne und GLP wiederum sehen dies anders. Ihnen geht die Anpassung an den EU-Standard – und damit der Datenschutz – nicht weit genug. Die Ziele der Revision seien mit der nun vorliegenden Vorlage nicht mehr erfüllt, finden sie. Das Schutzniveau werde sogar gesenkt.

Die Vertreterinnen und Vertreter dieser Parteien enthielten sich der Stimme, damit der Nationalrat dennoch über die Details beraten kann. Sie wollen dem Rat aber beantragen, die Vorlage zur Überarbeitung an die Kommission zurückzuschicken.

Das ganze Interview mit Balthasar Glättli, Fraktionspräsident Grüne. - Nau

Datenschutzgesetz der Entwicklung anpassen

Das heutige Datenschutzgesetz stammt aus dem Jahr 1993. Mit der Totalrevision sollen die technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen berücksichtigt werden. Das Ziel sei es, die Daten der Bürger besser zu schützen und die Kontrollmöglichkeiten über die Daten zu verbessern. Dies sagte die damalige Justizministerin Simonetta Sommaruga bei der Präsentation der Vorlage.

Ausserdem soll das Datenschutzgesetz ans europäische Recht angepasst werden. Das Parlament hatte die Vorlage geteilt und die Bestimmungen, die zur Übernahmen der EU-Datenschutzrichtlinie unabdinglich waren, zuerst verabschiedet. Diese gehört zum Schengen-Recht.

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