Nationalratskommission will Monitoring von Flugticketabgabe

Das Wichtigste in Kürze
- Mit dem Monitoring soll verhindert werden, dass Schweizer die Abgabe umgehen.
- Die vorberatenden Nationalratskommission empfiehlt eine Annahme des Vorstosses.
Wie der Bundesrat und der Ständeratt will auch die vorberatende Kommission des Nationalrats die Flugticketabgabe mit einem Monitoring überwachen. So soll verhindert werden, dass Schweizer die Abgabe umgehen. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek-N) empfiehlt, einen entsprechenden Vorstoss mit 15 zu 5 Stimmen anzunehmen. Dies teilten die Parlamentsdienste am Dienstag mit.
Die Motion von Ständerätin Eva Herzog (SP/BS) verlangt, die Auswirkungen der geplanten Flugticketabgabe in der Schweiz zu untersuchen. Mit der Abgabe auf Tickets für Flüge nach Schweizer Verkehrsrecht verdoppelten sich die Kosten im Vergleich zum Abflug nach französischem Recht, begründete Herzog ihre Motion.
In Basel Mülhausen werden heute 92 Prozent der Flüge unter Schweizer Verkehrsrechten abgewickelt und 8 Prozent nach französischen Rechten. Sollte es aufgrund der Flugticketabgabe zu einer Verlagerung in den französischen Sektor von Basel-Mülhausen oder an ausländische Flughäfen kommen, müsste der Bundesrat Gegenmassnahmen vorschlagen.
Die Flugticketabgabe hat das Parlament vergangenen Herbst zusammen mit dem neuen CO2-Gesetz beschlossen. Sie beträgt bei Linienflügen 30 bis 120 Franken, je nach Klasse und Reisedistanz. Auch für Privatjets wird eine Abgabe erhoben; diese bewegt sich zwischen 500 und 3000 Franken. Gelten soll die Abgabe voraussichtlich ab 2022. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Die Abstimmung findet am 13. Juni statt.