Nationalratskommission will Kantone beim Wahlverfahren einschränken

Das Wichtigste in Kürze
- Der Ständerat will den Kantonen beim Wahlverfahren ihrer Behörden freie Hand lassen.
- Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats hält an gewissen Einschränkungen fest.
Der Ständerat will den Kantonen freie Hand lassen in der Frage, wie sie ihre Behörden wählen. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK) hält an gewissen Einschränkungen fest.
Zunächst wollte sie gar nicht auf die Vorlage eintreten, doch wurde sie vom Nationalrat überstimmt. Nun musste sich die Kommission erneut damit befassen. Mit 14 zu 11 Stimmen beschloss die Kommission, den Satz aus der Vorlage zu streichen, wonach die Kantone in der Festlegung der Wahlkreise und spezieller Wahlrechtsregelungen frei sind.
Die Wahlkreise müssten so eingeteilt werden, dass sie dem Erfordernis der Stimmrechtsbeteiligung genügten, heisst es in einer Mitteilung der Parlamentsdienste vom Freitag. Die Kantone sollen aber frei sein in der Ausgestaltung des Verfahrens nach dem Grundsatz des Majorzes, des Proporzes oder einem Mischsystem.
Mehr Freiheit für die Kantone
Die Änderung geht auf Standesinitiativen der Kantone Zug und Uri zurück. Ziel ist es, den Kantonen mehr Freiheit einzuräumen beim Verfahren zur Wahl ihrer Behörden. Das Bundesgericht hatte die Anforderungen ans Wahlsystem in den letzten Jahren präzisiert.
Grundsätzlich legt es Wert darauf, dass die Stimmen aller Wählerinnen und Wähler in gleicher Weise zum Wahlergebnis beitragen und bei der Mandatsverteilung berücksichtigt werden. Unter dem Titel «Proporzwahlrecht» sollen nicht faktische Majorzwahlen durchgeführt werden dürfen.
In mehreren Urteilen hat das Bundesgericht daher festgehalten, dass keine Wahlkreise zulässig sind, in denen es für ein Mandat mehr als 10 Prozent der Stimmen braucht. In jedem Wahlkreis müssen somit mindestens 9 Sitze vergeben werden.