Möglichkeit der Strafbefreiung soll eingeschränkt werden

Das Wichtigste in Kürze
- Die Hürde der Strafbefreiung durch Wiedergutmachung soll angehoben werden.
- Damit greift man eine parlamentarische Initiative aus dem Jahre 2010 neu auf.
Der Bundesrat will die Hürde für Täter erhöhen, mit einer Wiedergutmachung eine Bestrafung abwenden zu können. Künftig soll diese Option nur noch bei Straftaten in Frage kommen, die höchstens eine bedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr vorsehen. Damit erklärt sich der Bundesrat mit einer parlamentarischen Initiative einverstanden.
Das geltende Strafgesetzbuch sieht vor, dass ein Verfahren eingestellt oder von einer Bestrafung abgesehen werden kann, wenn für eine Straftat eine bedingte Freiheitsstrafe von höchsten zwei Jahren in Betracht kommt und das Interesse der Öffentlichkeit und des Opfers an einer Strafverfolgung gering ist. Diese sogenannte Wiedergutmachung kann aus einer Geldzahlung oder einer Arbeitsleistung bestehen.
Scharfe Kritik
Die Anwendung dieser Bestimmung hat jedoch in einigen Fällen für Kritik gesorgt. Dazu gehörte das Strafverfahren gegen Ex-Armeechef Roland Nef, das 2007 nach einer Einigung mit dem Opfer eingestellt worden war. Und als sich der Milliardär Viktor Vekselberg und die Investoren Ronny Pecik und Georg Stumpf 2010 mit einer Millionenzahlung von der Strafverfolgung wegen Verstosses gegen das Börsengesetz freikauften, war von «Checkbuch-Justiz» die Rede.
Initiative bereits 2010 eingereicht
Eine parlamentarische Initiative des inzwischen verstorbenen Nationalrats Daniel Vischer (ZH/Grüne) aus dem Jahr 2010 verlangte deshalb, dass diese Möglichkeit eingeschränkt wird und nur noch in leichteren Fällen zur Anwendung kommt. Das heisst, wenn als Höchststrafe eine bedingte Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vorgesehen ist. Ausserdem müsse der Täter die ihm vorgeworfene Tat gestehen und sich für schuldig erklären.