Menschen mit Erstwohnsitz in Blatten VS sollen bevorzugt werden

Menschen, die beim Bergsturz in Blatten VS ihren Erstwohnsitz verloren haben, sollen bevorzugt werden. «Jemand der einen Zweitwohnsitz hat, hat ja noch einen Wohnsitz, hat ein Dach über dem Kopf. Die Menschen, die Dort mit Erstwohnsitz gewohnt haben, haben nichts mehr», sagte Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter auf eine entsprechende Journalistenfrage.
Auch Versicherungsleistungen würden eine Weile dauern. Am Ende entscheide aber die Gemeinde über die Direkthilfe. «Wir haben diskutiert, ob wir über einen Pro-Kopf-Beitrag sprechen sollen», sagte Keller-Sutter weiter. Das habe man aber verworfen.
«Der Gemeindepräsident soll vor Ort entscheiden», sagte Karin Keller-Sutter dazu. «Es müsste schon auch ein Härtefall eines Zweitwohnungsbesitzers sein», sagte auch Umweltminister Albert Rösti.
Vorrang für Einheimische und Härtefälle
Es sollten vor allem die Bewohnerinnen und Bewohner, die in Blatten ihren Erstwohnsitz hatten, profitieren. Auch die Gemeinde habe sehr viel verloren, weil sie einfach nicht mehr existiere.
Mit den fünf Millionen Franken könne man zumindest den Härtefällen unter den Bewohnenden von Blatten helfen. Auch gehe der Bund davon aus, dass die meisten Gebäude eine Gebäudeversicherung haben, auch wenn dies im Kanton Wallis nicht obligatorisch sei. «Unsere Aufgabe als Bund ist in erster Linie, die Planung sicherzustellen», so Rösti weiter.
Man wolle entsprechende Unterstützung rasch geben können. Die Richtplanung werde vom Bund verabschiedet. Im Wasserbau- und Waldgesetz gebe es «die nötige Flexibilität», um Hilfe leisten zu können, sagte der Bundesrat.