Kommission unterstützt gesetzliche Sorgfaltspflichten für Beratende

Die Sorgfaltspflichten des Geldwäschereigesetzes sollen grundsätzlich auch für Beraterinnen und Berater gelten. Dieser Ansicht ist die zuständige Kommission des Ständerates. Sie unterstützt den entsprechenden Teil der Transparenzregister-Vorlage.
Mit 8 zu 4 Stimmen und bei einer Enthaltung hiess die Rechtskommission des Ständerates (RK-S) die Neuerung gut, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die Minderheit sieht keinen Handlungsbedarf. Die Schweiz erfülle die Vorgaben der Financial Action Task Force (FATF) bereits besser als andere Staaten.
Bestimmungen zu Sorgfaltspflichten für Berater
Die Kommission will die Bestimmungen nun im Detail beraten. 2024 hatte sie vom Bundesrat beantragte Bestimmungen über Sorgfaltspflichten für Beraterinnen und Berater aus der Transparenzregister-Vorlage herausgetrennt. Bisher waren solche Bestrebungen nicht mehrheitsfähig. Das Anwaltsgeheimnis werde dadurch verletzt, hiess es.
Den ersten Teil der Vorlage – hier geht es um die Pflicht für Unternehmen, den Behörden ihre wirtschaftlich Berechtigten mitzuteilen – genehmigte der Ständerat im Dezember. Strafverfolgungsbehörden sollen mit dem Transparenzregister besser identifizieren können, wer an einem Unternehmen beteiligt ist.
Diese Teilvorlage ist im Nationalrat hängig, dürfte aber entschlackt werden. Denn die zuständige Nationalratskommission will grösstenteils dem Ständerat folgen. Dieser hatte Vereine, Stiftungen und Treuhänder von der Registerpflicht ausgenommen.