Die katalanische Separatisten-Führerin Marta Rovira befindet sich zurzeit in der Schweiz, wird jedoch von der spanischen Regierung per Haftbefehl gesucht. Nun stellt sich die Frage, ob sie von der Schweiz ausgeliefert wird.
Marta Rovira bei einer Rede im katalanischen Parlament.
Marta Rovira bei einer Rede im katalanischen Parlament. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die spanische Regierung hat einen internationalen Haftbefehl für Marta Rovira ausgestellt.
  • Sie befindet sich derzeit in der Schweiz.
  • Noch ist nicht klar, ob die Schweiz sie ausliefern wird oder nicht.
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Marta Rovira, die katalanische Separatisten-Führerin, weilt derzeit in der Schweiz. Die 41-Jährige wird per internationalem Haftbefehl gesucht. Trotzdem darf sich die Katalanin Hoffnung machen, nicht von der Schweiz ausgeliefert zu werden.

Denn es gibt zwei Punkte, die gegen eine Auslieferung sprechen. Erstens muss sie nur ausgeliefert werden, wenn die Straftat sowohl nach spanischem, als auch nach Schweizer Recht mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr sanktioniert wird. Zudem kann die Schweiz von einer Auslieferung absehen, wenn die strafbare Handlung eine politische ist.

Es liegt am Bundesamt für Justiz (BJ), zu prüfen, ob eine Auslieferung Roviras grundsätzlich in Frage kommt. Doch dessen Sprecher verweist auf Anfrage des «Blicks» auf das Amtsgeheimnis und will sich nicht weiter dazu äussern.

Grüne
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«Keine Strafbestände in der Schweiz»

Für CVP-Nationalrätin und Präsidentin der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats (APK), Elisabeth Schneider-Schneiter (54), ist klar, dass internationale Abkommen eingehalten werden müssen. SP-Nationalrat und APK-Mitglied Fabian Molina zeigt sich trotzdem optimistisch «Ich gehe nicht davon aus, dass Frau Rovira die Auslieferung droht», sagt der 27-Jährige gegenüber dem «Blick».

Auch Sibel Arslan, Nationalrätin der Grünen, sieht das so: «Rebellion und Aufruhr – weswegen Marta Rovira gesucht wird – sind in der Schweiz keine Straftatbestände», sagt die 37-Jährige. Deswegen fordert sie, dass die Schweiz an ihrer bisherigen Haltung festhält, niemanden wegen politischer Vergehen auszuliefern.

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