Hauseigentümer sollen besser gegen Besetzungen vorgehen können

Bei Hausbesetzungen sollen künftig in der Schweiz Hauseigentümerinnen und -eigentümer besser dastehen als bisher. Das wollen die eidgenössischen Räte. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat einer entsprechenden Änderung des Zivilgesetzbuchs zugestimmt.
Der Ständerat genehmigte einen vom Bundesrat vorgelegten Entwurf am Montag mit 35 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Die Nein-Stimmen respektive Enthaltungen kamen von Links-Grün. Der Nationalrat hatte die Gesetzesänderung schon im März gutgeheissen.
Zwei Änderungen sieht das Projekt vor: Erstens sollen sich künftig Hauseigentümer ihres Grundstücks «innert angemessener Frist» nach Kenntnisnahme der Besetzung wieder bemächtigen können. Dies durch Vertreibung der Besetzerinnen und Besetzer. Derzeit muss dies «sofort» geschehen.
Gesetzliche Präzisierungen für mehr Klarheit
Damit setzte sich eine Forderung des Nationalrats durch, welcher sich die Mehrheit des Ständerats anschloss. Der Bundesrat wollte bei «sofort» bleiben. Diese Selbsthilfe-Bestimmung wird durch weitere Elemente präzisiert.
Bei der zweiten Änderung geht es darum, dass Hausbesitzerinnen und -besitzer rascher eine Zwangsräumung des Grundstücks erwirken können sollen. Im Fokus stehen laut Parlamentsunterlagen insbesondere Fälle, in denen Zahl und Identität der Besetzerinnen und Besetzer unbekannt ist.
Noch verbleibt bei diesem Geschäft eine kleine Differenz zwischen Stände- und Nationalrat, so dass die Vorlage zurück in die grosse Kammer geht.
Kritik an Gesetzesverschärfung
Im Namen einer Kommissionsminderheit sagte am Montag im Ständerat der Genfer SP-Ständerat Carlo Sommaruga, die Gesetzesverschärfung sei unnötig. Meist schlössen Hausbesitzer und Besetzer eine Vereinbarung für eine Zwischennutzung des Geländes ab, nach deren Ende die Besetzer von selber gingen.
Viel wichtiger in diesem Zusammenhang seien die «Explosion» der Mietzinse in der Schweiz und der Wohnungsmangel.