Der Ständerat in Kürze

Das Wichtigste in Kürze
- TOURISMUS: Hotels sollen Zimmer auf der eigenen Website günstiger anbieten dürfen als auf Online-Buchungsplattformen wie beispielsweise Booking.com.
Das Parlament verbietet so genannte Preisbindungsklauseln. Der Ständerat verabschiedete dazu eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb für die Schlussabstimmung. Ziel ist es, Online-Buchungsplattformen künftig stärker zu regulieren. Und das Parlament ging weiter, als es der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Nicht nur Preisparitätsklauseln sollen in den Verträgen zwischen Online-Buchungsplattformen und Beherbergungsbetrieben verboten werden, sondern auch Angebots- und Konditionenparitätsklauseln.
MUTTERSCHAFT I: Selbstständigerwerbende Frauen im Mutterschaftsurlaub werden beim Bezug von Leistungen aus der Erwerbsersatzordnung (EO) Militärdienstleistenden gleichgestellt. Als Zweitrat hat der Ständerat oppositionslos eine entsprechende Motion angenommen. Selbständigerwerbende Frauen im Mutterschaftsurlaub erhalten damit künftig eine Betriebszulage, wie sie heute schon Soldaten und Soldatinnen mit einem eigenen Geschäft bekommen. Der Bundesrat muss nun die Rechtsgrundlagen anpassen.
MUTTERSCHAFT II: Frauen im Mutterschaftsurlaub werden auch in Zukunft von der Erwerbsersatzordnung (EO) nicht gleich hoch entschädigt wie Militärdienstleistende. Die maximale Entschädigung bei Mutterschaft beträgt weiterhin 196 Franken pro Tag, während die EO bei Militärdienst bis zu 245 Franken am Tag entrichtet. Dies hat der Ständerat mit Stichentscheid von Präsident Thomas Hefti (FDP/GL) entschieden. Die entsprechende Motion der früheren Berner SP-Nationalrätin Margret Kiener Nellen ist damit vom Tisch.
ARZNEIMITTEL: Im Rahmen der Revision des Heilmittelgesetzes sollen bei der Umteilung von Arzneimitteln in andere Abgabe-Kategorien keine zusätzlichen Kosten entstehen, wenn diese nicht mehr frei verkauft werden können. Der Ständerat überwies dazu eine Motion aus dem Nationalrat, auf Antrag einer Minderheit. Die Abgabekategorie C war 2019 aufgehoben worden. Rund 85 Prozent der betroffenen Arzneimittel wurde in die Kategorie D herabgestuft und ihr Verkauf so erleichtert. Der Rest - 92 - wurden neu in B eingeteilt, wo kein freier Verkauf möglich ist. Diese Mittel können nur noch auf Rezept oder mit einer Fachberatung verkauft werden. Der Bundesrat stellte sich gegen die Motion, muss sie nun aber umsetzen.
ALTERSVORSORGE: Die Modernisierung der Aufsicht über die AHV, die Ergänzungsleistungen (EL), die Erwerbsersatzordnung (EO) und die Familienzulagen in der Landwirtschaft ist fertig beraten. Der Ständerat ist bei der letzten verbliebenen Differenz oppositionslos auf die Linie des Nationalrats eingeschwenkt. Regierungsmitglieder und Verwaltungsmitarbeitende aus kantonalen Departementen, die mit Fragen der zweiten Säule betraut sind, dürfen künftig nicht mehr in regionalen Aufsichtsgremien über die berufliche Vorsorge Einsitz nehmen. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.
PFLANZENBAU: Das Parlament will den Anbau und die Züchtung von älteren Obst- und Gemüsesorten fördern. Der Ständerat überwies dazu oppositionslos eine Motion von Nationalrätin Meret Schneider (Grüne/ZH). Robuste ältere Sorten seien wichtig für die Reduktion von Pestiziden und Fungiziden, hatte Schneider argumentiert. Der Bundesrat erklärte sich mit dem Auftrag einverstanden. Die Mittel für die Förderung der alten Sorten will er durch Priorisierung im bestehenden Budget zur Verfügung stellen. Letztlich entscheide die Nachfrage der Konsumentinnen und Konsumenten, ob sich robuste Sorten am Markt durchsetzten, gab er in seiner Stellungnahme zur Motion zu bedenken.
BETREUUNGSGUTSCHRIFTEN: Der Bundesrat muss eine Ausweitung und Aufwertung der Erziehungs- und Betreuungsgutschriften prüfen und dazu einen Bericht vorlegen. Der Ständerat hat ein Postulat seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) oppositionslos überwiesen. Die Gutschriften sind fiktive Einkommen. Sie werden Menschen, die Kinder unter 16 Jahren oder pflegebedürftige Personen betreuen, bei der Berechnung der AHV-Rente angerechnet. Ziel ist, eine Benachteiligung aufgrund von unbezahlter Sorgearbeit zu verhindern - etwa, wenn jemand dafür sein Arbeitspensum reduziert. Geprüft werden soll nun etwa, ob in Zukunft auch Grosseltern profitieren sollen.
BILDUNG: Der Bund beteiligt sich weiterhin finanziell an den Kosten für die kantonale französischsprachige Schule in der Stadt Bern. Als Zweitrat hat sich der Ständerat mit 40 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen. für die vom Bundesrat vorgelegte Totalrevision des entsprechenden Gesetzes ausgesprochen. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung. Die École cantonale de langue française de Berne (ECLF) ermöglicht es unter anderem Kindern von Angestellten der Bundes- und der Kantonsverwaltung sowie von Diplomaten, die obligatorische Schulzeit in einer französischsprachigen Schule zu absolvieren. Sie wird vom Kanton Bern und vom Bund gemeinsam finanziert.
Die Traktanden des Ständerats für Donnerstag, 9. März (08:15 bis 13:00):