Covid-19-Gesetz: Die Argumente der Gegner

Das Wichtigste in Kürze
- Die «Freundinnen und Freunde der Verfassung» stellen sich gegen das Covid-19-Gesetz.
- Sie wollen die nachträgliche Legitimation dieser Notrechtskompetenzen verhindern.
- Wegen des ergriffenen Referendums kommt das Gesetz am 13. Juni 2021 nun vors Volk.
Um die Corona-bedingte «ausserordentliche Lage» auch weiterhin bewältigen zu können, will der Bundesrat das Covid-19-Gesetz ins ordentliche Recht überführen. Doch dazu braucht es nun ein Ja vom Volk: Die «Freundinnen und Freunde der Verfassung» haben im Januar mit 86'000 Unterschriften das Referendum ergriffen. Am 13. Juni 2021 kommt es somit zur Abstimmung.
Covid-19-Gesetz zu vielschichtig
Für die Gegner des Covid-19-Gesetzes ist wichtig, dass notrechtliche Kompetenzen des Bundesrates nicht im Nachhinein legitimiert und verlängert werden. Somit sollen die seit September 2020 geltenden Regelungen nur für ein Jahr gültig bleiben.

Die Urheber des Referendums finden das Covid-19-Gesetz unnötig. Laden- und Restaurant-Schliessungen könne der Bundesrat trotzdem noch verordnen. Und die Notfinanzierung der Betroffenen könnte auch ausserhalb dieser Regelungen beschlossen werden.
Doch auch wenn man diese Artikel zur finanziellen Unterstützung als positiv betrachte, seien schädliche Elemente enthalten. So sei die beschleunigte Zulassung von Medikamenten ein Problem. Die zusätzlichen Subventionen für Medien werden ebenfalls kritisiert.
SVP im Zwiespalt
Die SVP hat die Stimmfreigabe beim Covid-19-Gesetz erteilt und kann sich somit nicht gänzlich hinter die Vorlage stellen. Das Gesetz sei zwar komplett überladen, aber eine Ablehnung wäre problematisch, weil es auch die Wirtschaftshilfen für Unternehmen enthalte.

Vertreter der SVP kritisierten wiederholt den Bundesrat und Gesundheitsminister Alain Berset im Speziellen. Die Partei warf ihm mehr oder weniger direkt vor, eine Diktatur errichtet zu haben. In der Schlussabstimmung stimmte die SVP-Fraktion dann jedoch dem Gesetz knapp zu, mit 28 Ja-Stimmen zu 13 Nein-Stimmen. 13 SVP-Nationalratsmitglieder enthielten sich.
Nationalrat Roger Köppel erklärte beispielsweise, das Gesetz enthalte einerseits einen «Entschädigungsteil» und andererseits einen «Ermächtigungsteil».

Er wolle zwar dem Bundesrat einen «Denkzettel verpassen», könne sich aber nicht gegen die finanzielle Entschädigung der Betroffenen richten. So sagt er im Video-Blog «Weltwoche Daily»: «Bei diesem Gesetz wird wirklich der demokratische Prozess verunmöglicht.»