Corona-Leaks: Bundesanwaltschaft untersucht Herausgabe von Mails

Das Wichtigste in Kürze
- Die Bundesanwaltschaft wird die Herausgabe der E-Mails von Peter Lauener überprüfen.
- Das Bundesamt habe dem Sonderermittler mehr Daten übermittelt, als dieser beantragt habe.
Die Bundesanwaltschaft hat im Zusammenhang mit der Herausgabe der Mails des früheren Kommunikationschefs von Alain Berset ein Verfahren eröffnet. Es besteht der Verdacht der Verletzung des Amtsgeheimnisses.

Die entsprechenden Abklärungen seien am Laufen, teilte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft am Sonntag der Nachrichtenagentur «Keystone-sda» mit. Sie bestätigte damit gleichlautende Informationen der «Sonntagszeitung».
Mehr Daten übermittelt, als beantragt
Bersets Ex-Kommmunikationschef Peter Lauener wird vorgeworfen, vertrauliche Informationen zur Pandemiebekämpfung an den Ringier-Verlag weitergegeben zu haben. Der Vorwurf stützt sich auf Mails, die der ausserordentliche Staatsanwalt Peter Marti im Zuge von Ermittlungen zur «Crypto-Leaks-Affäre» erhalten hatte.
Schaden die «Corona-Leaks» um Alain Berset und Peter Lauener der SP hinsichtlich der Wahlen 2023?
Der Mailverkehr wurde damals vom Bundesamt für Technik und Informatik (BIT) an Marti weitergegeben. Aber: Das Bundesamt hatte dem Sonderermittler viel mehr Daten übermittelt, als dieser beantragt hatte.
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) kam in einer internen Untersuchung zum Schluss, das Bundesamt habe damit die Persönlichkeitsrechte verletzt.