Bundesrat will verbindliche Jugendschutzregeln für Games und Filme

Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat will verbindliche Jugendschutzegeln erlassen.
- Dafür hat er dem Parlament ein neues Gesetz vorgelegt.
- Minderjährige sollen besser vor schädlichen Inhalten in Filmen und Games geschützt werden.
Der Jugendschutz bei Filmen und Games ist heute mangelhaft. Technologische Entwicklungen wie YouTube und Netflix haben das Problem verschärft. In Anlehnung an die EU will der Bundesrat nun auch für die Schweiz verbindliche Regeln erlassen. Er hat dem Parlament am Freitag ein neues Gesetz vorgelegt.
Das Ziel des Bundesrates: Minderjährige vor Medieninhalten in Filmen und Videospielen zu schützen, die ihre körperliche, geistige, psychische, sittliche oder soziale Entwicklung gefährden könnten. Das heisst es in einer Mitteilung. Dabei geht es insbesondere um Darstellungen von Gewalt, Sexualität und bedrohlichen Szenen.
Bundesrat will einheitliche Regeln
Heute ist der Jugendschutz weitgehend Sache der Kantone, die das Problem den Branchen überlassen. Nun will der Bundesrat Kinos, Detailhändler, Onlineversandhändler und Abrufdienste zu Alterskennzeichnungen und -kontrollen verpflichten. Schweizweit sollen einheitliche Regeln gelten.
Das System müssen die Akteurinnen und Akteuren der Film- und Videospielbranchen selber entwickeln. Sie können sich zu Jugendschutzorganisationen zusammenschliessen und müssen ihre Regelung dem Bundesrat zur Genehmigung vorlegen. Finden die Branchen keine Lösung, kann der Bundesrat selber Regeln erlassen.
Bund wacht über Onlineverkäufe
Die Jugendschutzorganisationen müssen dafür sorgen, dass die Bestimmungen eingehalten werden. Die Kantone kontrollieren mit Testkäufen.
Sie schauen, ob die Alterskennzeichnungen auf den Produkten angebracht sind und die Alterskontrolle in den Geschäften oder Kinos durchgeführt wird. Der Bund wacht über die Onlineverkäufe.

In der Pflicht sind aber auch Anbieter von Video- oder Videospieleplattformen wie YouTube und Twitch. In Anlehnung an die 2018 revidierte EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste soll auch die Schweiz eine Rechtsgrundlage für Schweizer Anbieter bekommen. Diese sollen vergleichbare gesetzliche Verpflichtungen haben wie Anbieter mit Sitz in der EU.
SVP und FDP sind gegen die Vorlage
Sie müssen mit geeigneten Massnahmen dafür sorgen, dass Minderjährige keinen Zugang zu für sie ungeeigneten Inhalten haben. Der Bundesrat will sie verpflichten, ein System zur Altersüberprüfung einzurichten. Kontrolliert werden muss nur einmal vor der erstmaligen Nutzung. Die Plattformdienste sollen auch ein System einführen müssen, mit welchem für Minderjährige nicht geeignete Inhalte gemeldet werden können.
Nun ist das Parlament am Zug. In der Vernehmlassung hatten sich SVP und FDP gegen die Vorlage ausgesprochen, weil sie die Eltern in der Pflicht sehen. Die CVP zweifelt daran, ob die Regelung zielführend ist.
24 Kantone, die meisten Wirtschaftsverbände und die Branchen begrüssten die Pläne des Bundesrats jedoch. Dieser hat auf grössere Anpassungen verzichtet.