Der Bundesrat will Knebelverträge von Buchungsplattformen verbieten. Dafür soll das Bundesgesetz angepasst werden.
Hotels buchen im Internet wird immer beliebter. Der Bundesrat sieht Regulierungsbedarf. (Themenbild)
Hotels buchen im Internet wird immer beliebter. Der Bundesrat sieht Regulierungsbedarf. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Das Wichtigste in Kürze

  • Hotels und andere Betriebe sollen vor Knebelverträgen geschützt werden.
  • Der Bundesrat will dazu das Bundesgesetz anpassen.
  • Hotels sollen etwa Zimmer auf ihren eigenen Websites billiger anbieten dürfen.
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Der Bundesrat will Hotels und andere Betriebe vor Knebelverträgen mit Buchungsplattformen im Internet schützen. Er hat die Botschaft ans Parlament zu einer Änderung des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb verabschiedet. Preisbindungsklauseln würden verboten.

Laut dem Gesetzesentwurf würde es den Plattformen untersagt, ihren Partnern in Verträgen die Preisgestaltung vorzuschreiben. Dies teilte die Landesregierung am Mittwoch mit.

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Buchungsplattformen wie etwa Booking sollen Hotels nicht mehr verbieten dürfen, Zimmer auf ihren eigenen Websites billiger anzubieten. - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Beispielsweise sollen Buchungsplattformen Hotels nicht mehr verbieten dürfen, Zimmer auf ihren eigenen Websites billiger anzubieten.

Wettbewerbsfähigkeit soll erhöht werden

Die Beherbergungsbetriebe müssten in ihrer Preisgestaltung frei sein, argumentiert der Bundesrat in seinem Communiqué. Durch die Neuregelung könnten sie den Direktvertrieb stärken und ihre Wettbewerbsfähigkeit erhöhen.

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Die Zahl von Logiernächten hat gegenüber dem Vorjahr wieder deutlich zugenommen. - Keystone

Neu könnten betroffene Betriebe, aber auch Verbände klagen. In Fällen, in denen Kollektivinteressen oder eine Vielzahl von Personen betroffen sind, wäre auch der Bund zu Klagen berechtigt. Strafrechtliche Sanktionen sind keine vorgesehen.

Mit dem Vorschlag setzt der Bundesrat eine Forderung des Parlaments um. Dieses muss sich nun erneut mit dem Thema befassen.

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