Der Bundesrat will erwerbstätige Personen entlasten, die kranke Angehörige betreuen. Arbeitgeber sollen bei kurzen Abwesenheiten weiterhin Lohn zahlen.
Der Bundesrat fordert einen Betreuungsurlaub für Eltern schwerkranker Kinder.
Der Bundesrat fordert einen Betreuungsurlaub für Eltern schwerkranker Kinder. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will Eltern schwerkranker Kinder mit Betreuungsurlaub entlasten.
  • Arbeitgeber sollen Eltern auch bei Abwesenheiten entschädigen.
Ad

Der Bundesrat will erwerbstätige Personen entlasten, die kranke Angehörige betreuen. Arbeitgeber sollen bei kurzen Abwesenheiten zur Lohnfortzahlung verpflichtet werden, und die Eltern von schwer kranken Kindern sollen einen Betreuungsurlaub nehmen können.

Der Bundesrat hat am Donnerstag die Vernehmlassung zu drei Massnahmen eröffnet. Er sei der Ansicht, dass diese nötig seien, damit pflegende Angehörige im Berufsleben verbleiben könnten, schreibt das Innendepartement (EDI).

Rund zwei Drittel der Unternehmen gewähren schon heute Kurzabsenzen. Teilweise werden diese auch abgegolten. Mit der gesetzlichen Verpflichtung würden für alle Erwerbstätigen die gleichen Voraussetzungen sowie Rechtssicherheit geschaffen, argumentiert der Bundesrat. Die Mehrkosten für die Volkswirtschaft schätzt er auf 90 bis 150 Millionen Franken.

4000 betroffene Familien

Die zweite Massnahme sieht eine Entschädigung für Eltern vor, die ein Kind betreuen, das wegen einer Krankheit oder eines Unfalls gesundheitlich schwer beeinträchtigt ist. Davon sind gemäss dem EDI jährlich bis zu 4000 Familien betroffen. Heute nehmen Eltern in solchen Fällen unbezahlten Urlaub, lassen sich selbst krankschreiben oder geben die Arbeit vorübergehend ganz auf.

Mehr Betreuungsgutschriften

Als dritte Massnahme will der Bundesrat den Anspruch auf Betreuungsgutschriften ausweiten. Heute haben pflegende Angehörige Anspruch auf eine Betreuungsgutschrift der AHV, um Einkommensausfälle auszugleichen, wenn die pflegebedürftige Person eine Hilflosenentschädigung für mittlere oder schwere Hilflosigkeit beansprucht.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Bundesrat