Der Bundesrat will in Strommangellage den Energieverbrauch und verfügbaren Strom lenken.
Falls der Strom knapp würde, hätte dies auch Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehr. Der Bundesrat hat die entsprechenden Szenarien konkretisiert. (Themenbild)
Falls der Strom knapp würde, hätte dies auch Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehr. Der Bundesrat hat die entsprechenden Szenarien konkretisiert. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Der Bundesrat will in einer Strommangellage nicht nur den Energieverbrauch lenken, sondern auch den noch verfügbaren Strom zentral bewirtschaften. Betroffen wären Kraftwerke mit mehr als zehn Megawatt Leistung mit direktem Anschluss an Übertragungs- und Verteilnetze.

Ebenso würden die Reservekraftwerke und die SBB-Kraftwerke in die Angebotslenkung einbezogen, wie der Bundesrat am Freitag schrieb.

Nicht betroffen wären Kraftwerke ohne Anschluss ans öffentliche Elektrizitätsnetz, Notstromgruppen und Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen. Die Verordnungsbestimmungen zu dieser Angebotslenkung hat der Bundesrat bis zum 28. März in eine Vernehmlassung gegeben.

Konsequenzen bei Mangellage

Konkret würde in einer Mangellage die Netzgesellschaft Swissgrid verfügbare Kapazitäten für die Erzeugung und Speicherung von Strom gezielt einsetzen. Der Export von Strom würde eingeschränkt. Die Mechanismen des Strommarktes in der Schweiz funktionieren zudem während der Massnahme nicht.

Nationale und grenzüberschreitende Handelsgeschäfte für Strom würden ausgesetzt. Die Betreiber der von der zentralen Bewirtschaftung betroffenen Kraftwerke würden bei einem staatlichen Eingriff entschädigt. Die Angebotslenkung habe weitgehende Auswirkungen auf die Wirtschaftsfreiheit, schrieb der Bundesrat.

Sie soll deshalb nur dann eingesetzt werden, wenn die Stabilität der Schweizer Stromversorgung anders nicht mehr gewährleistet werden kann.

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