Bundesrat will Abgaben für Zivildienst-Einsätze nicht erhöhen

Der Bundesrat will auf eine Erhöhung der Abgaben für die Einsätze von Zivildienstleistenden auf den vollen Kostendeckungsgrad verzichten. In einem Postulatsbericht hält er fest, dass mit der Änderung des Zivildienstgesetzes die Zahl der Einsatztage sinkt und der Kostendeckungsgrad bereits hoch ist.
Die Finanzkommission des Nationalrats hatte die Landesregierung aufgefordert, eine Steigerung des Kostendeckungsgrad für Zivildienstleistungen beim Bundesamt für Zivildienst auf mindestens 100 Prozent und damit eine Abgabeerhöhung der Einsatzbetriebe zu prüfen. Aufgrund der angespannten Finanzlage empfahl die Landesregierung die Annahme des Postulats.
Zwölf Varianten geprüft
Nach Prüfung von zwölf Varianten kam der Bundesrat zum Schluss, auf die Erhöhung zu verzichten, wie er am Mittwoch mitteilte. In dieser Prüfung zeigte sich, dass einzig die Variante mit einer Erhöhung des Grundtarifs um zehn Prozent für alle 13 Einsatzkategorien das Ziel erreichen würde ohne den Vollzug des Zivildiensts zu gefährden.
Und selbst damit wäre auch bei einer Reduktion der Zivilschutztage nicht garantiert gewesen, dass es zur vollständigen Deckung kommt, schrieb der Bundesrat. Durch Änderungen des Zivildienst- und Bevölkerungsschutzgesetzes ist den Angaben zufolge mit einem Rückgang der Zivilschutztage zu rechnen. Einsatzbetriebe könnten wegen der höheren Abgaben weniger Einsätze anbieten.
Kostendeckungsgrad steigt seit 1996
Das wiederum würde den Aufwand für die Suche nach Einsatzplätzen beim Bundesamt erhöhen und dessen Kostendeckungsgrad verschlechtern. Im weiteren ist der Kostendeckungsgrad des Bundesamts für Zivildienst bereits heute hoch, wie der Bundesrat weiter schrieb. Berechnet wird er aus dem Ertrag aus den Abgaben und dem Eigenaufwand des Amts.
Zwischen 1996 und 2023 stieg der Deckungsgrad gemäss dem Bundesrat von acht auf über 90 Prozent. Im Jahr 2021 lag er bei 94, im Jahr darauf bei 91 und in diesem Jahr bei voraussichtlich sogar schon bei beeindruckenden 98 Prozent! Die Abgabepflicht der Einsatzbetriebe ist eine gesetzliche Massnahme zur Sicherstellung der relativen Arbeitsmarktneutralität des Zivildiensts.