Bundesrat unterstützt indirekten Gegenvorschlag zu Pflegeinitiative

Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat und das Parlament unterstützen den Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative.
- Die Initiative geht ihnen zu weit.
- Dennoch wollen sie den Pflegeberuf weiter stärken.
Für Bundesrat und Parlament geht die Pflegeinitiative zu weit. Sie unterstützen deshalb den Gegenvorschlag. Die Initiative verlangt, dass Bund und Kantone die Pflege fördern und der Bund die Arbeitsbedingungen regelt. Auch Regierung und Parlament wollen den Pflegeberuf weiter stärken.
Sie «lehnen die Initiative jedoch ab, weil sie in einem Punkt zu weit geht». Dies sagte Bundesrat Alain Berset am Dienstag von der Medien. Es sei nicht am Bund, Arbeitsbedingungen zu regeln.
Gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne sind zwar wichtig. Dies, damit der Pflegeberuf attraktiv ist und die in der Pflege tätigen Personen möglichst lange im Beruf verbleiben. Das schrieb das Eidgenössische Departement des Innern EDI, am Dienstag in einer Mitteilung. Dafür sollten aber weiterhin Spitäler, Heime und Spitexorganisationen sowie die Kantone und die Sozialpartner gemeinsam sorgen.
Berset: «Eine bedeutende Änderung»
Das Parlament hat einen indirekten Gegenvorschlag verabschiedet, der die wichtigsten Forderungen der Initiative aufnimmt und eine raschere Umsetzung ermöglicht. Um die Ausbildung zu fördern, stellen Bund und Kantone für die nächsten acht Jahre rund eine Milliarde Franken zur Verfügung.
«Diese Ausbildungsoffensive ist ein geeignetes Mittel, um dem Mangel an Personal zu begegnen», sagte Martin Pfister, Vorstandmitglied der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK).

Gesundheitsminister Berset wies darauf hin, dass der Gegenvorschlag auch die folgende Forderung der Initiative aufgenommen hat: Dass Pflegefachpersonen gewisse Leistungen direkt zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen können. «Das ist eine bedeutende Änderung», sagte Berset. Sie trage auch zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei.
Ein Kontrollmechanismus soll gemäss Berset verhindern, dass es zu einer Zunahme an Leistungen und damit zu höheren Gesundheitskosten kommt. Diese würden zu einem Anstieg der Krankenkassenprämien zulasten der Bevölkerung führen. Heute können Pflegefachpersonen grundsätzlich nur jene Leistungen abrechnen, die von einer Ärztin oder einem Arzt angeordnet worden sind.
Über die Volksinitiative «Für eine starke Pflege» wird am 28. November abgestimmt. Der indirekte Gegenvorschlag tritt in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird.
Gegenvorschlag geht Initiativkomitee nicht weit genug
Die Kantone empfehlen ebenfalls, die Initiative abzulehnen und den indirekten Gegenvorschlag zu unterstützen. Der Handlungsbedarf zur Stärkung des Pflegeberufs ist aus ihrer Sicht unbestritten. Es sei jedoch der falsche Weg, die Stärkung einer einzelnen Berufsgruppe auf Verfassungsebene zu verankern. Mit dem Gegenvorschlag liege eine verbindliche und rasch umsetzbare Vorlage zur Entschärfung des Fachkräftemangels auf dem Tisch.

Dem Initiativkomitee geht der Gegenvorschlag hingegen zu wenig weit. Die Investitionen des Parlaments in die Ausbildung würden verpuffen. Dies, weil über 40 Prozent der Pflegenden nach wenigen Jahren wieder aus dem Beruf aussteigen würden, argumentiert das Komitee. Es fehlten Massnahmen, die die Pflegequalität sichern und die Arbeitsbedingungen verbessern würden.