Der Bundesrat will den Zugang zum Arbeitsmarkt für Drittstaatenangehörige erleichtern. Dazu wurden Sofortmassnahmen beschlossen, die Kontingente bleiben.
Guy Parmelin
Bundesrat Guy Parmelin. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will Drittstaatenangehörigen den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern.
  • Für von Fachkräftemangel betroffene Branchen sollen Sofortmassnahmen gelten.
  • Das Kontingent soll jedoch erhalten bleiben.
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Bürgerinnen und Bürger von Staaten ausserhalb der EU und der Efta sollen in der Schweiz leichter eine Arbeitsstelle antreten können. Für Branchen, denen es an Fachleuten fehlt, hat der Bundesrat Sofortmassnahmen beschlossen. Bei den Kontingenten für Drittstaatenangehörige will er aber bleiben.

Als Sofortmassnahme hat der Bundesrat laut seiner Mitteilung vom Freitag Erleichterungen beschlossen für Branchen, in denen der Mangel an Fachkräften ausgewiesen ist. Bei diesen Berufen soll darauf verzichtet werden, in jedem einzelnen Fall zu prüfen, ob die gesuchten Fachleute nicht auch im Inland rekrutiert werden könnten.

Auch beim Ausbildungsniveau will der Bundesrat die Latte tiefer legen: Künftig sollen Personen in qualifizierten Tätigkeiten mit ausgewiesenem Fachkräftemangel auch ohne Nachweis einer akademischen Bildung eine Aufenthaltsbewilligung erhalten können. Bisher galt das nur für Menschen mit besonderen beruflichen Kenntnissen.

Einfacherer Wechsel zur Selbstständigkeit

Erleichtern will der Bundesrat für Fachleute aus Drittstaaten mit Aufenthaltsbewilligung auch den Wechsel von einer unselbstständigen zu einer selbstständigen Tätigkeit. Diese Sofortmassnahmen will der Bundesrat bis Ende Jahr umsetzen.

fachkräftemangel
Der Fachkräftemangel in der Schweiz nimmt zu. Besonders gross ist der Mangel etwa im Pflegebereich und der Medizin allgemein (Symbolbild). - keystone

Für die Aufhebung der Bewilligungspflicht für den Wechsel zu einer selbstständigen Tätigkeit muss das Ausländer- und Integrationsgesetz angepasst werden. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) muss dazu bis Ende 2023 eine Botschaft vorlegen.

Das System mit Kontingenten für Drittstaatenangehörige, die zum Arbeiten in die Schweiz einreisen wollen, will der Bundesrat beibehalten. Eine Erhebung der Bedürfnisse bei Wirtschaft, Sozialpartnern und Kantonen habe ergeben, dass das System in den Grundzügen nicht in Frage gestellt werde, schrieb der Bundesrat.

Kontingent bleibt bestehen

Punktuelle Verbesserungen für einfachere Verfahren seien aber gewünscht, und entsprechend will der Bundesrat handeln. In seinem Bericht zu einem Postulat von Nationalrat Philippe Nantermod (FDP/VS) nennt er zu prüfende Ansätze. Änderungen müssten allerdings mit der Verfassung vereinbar und sozialverträglich sein, schreibt er.

Für 2022 besteht ein Kontingent für Drittstaatenangehörige im Umfang von 8500 Einheiten. Drittstaatenangehörige dürfen eingestellt werden, wenn in der Schweiz und in der EU und Efta keine geeigneten Fachleute rekrutiert werden können.

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