Bundesrat heisst EU-Programmabkommen gut
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat hat ein erstes EU-Abkommen gutgeheissen.
- Bundesrat Parmelin soll das EU-Programmabkommen unterzeichnen.
- Es deckt die Bereiche Bildung, Forschung, Innovation und Gesundheit ab.
Der Bundesrat heisst das EU-Programmabkommen (EUPA) und die dazugehörigen Protokolle gut. Er ermächtigt Bundesrat Guy Parmelin, diese Abkommen zu unterzeichnen. Das erste Abkommen im Rahmen des EU-Verhandlungspakets deckt die Bereiche Bildung, Forschung, Innovation und Gesundheit ab. Chefunterhändler Patric Franzen hat es letzte Woche bereits paraphiert, das heisst vorläufig unterzeichnet.
Schweiz soll wieder an EU-Programmen teilnehmen
Mit der Unterzeichnung durch Parmelin werde eine rückwirkende Assoziierung per 1. Januar 2025 möglich, schreibt der Bundesrat. Damit kann die Schweiz wieder an diversen EU-Programmen teilnehmen: Horizon Europe, Euratom, ITER, Digital Europe, Erasmus+ und EU4Health.

Für eine mögliche künftige Teilnahme an anderen EU-Programmen sei damit der Grundstein gelegt. Inkrafttreten werde das EUPA mit der Ratifizierung, es kann aber bereits vorläufig angewendet werden. Es wird aber – wie der Rest des EU-Pakets – noch in die Vernehmlassung und die parlamentarische Beratung geschickt.
Finanzierung für Forschung geregelt
Die Schweiz werde ihren Pflichtbeitrag für die Teilnahme an den Programmen für das Jahr 2025 an die EU überweisen. Im Gegenzug erhalten Forschende und Innovatoren im Rahmen dieser Programme ihre Projektkosten von der Europäischen Kommission finanziert.
Soll die Schweiz wieder bei Erasmus+ mitmachen?
Die vorläufige Anwendung des EUPA soll längstens bis Ende 2028 dauern. Bis dann soll das Abkommen auch angewendet werden für den Fall, dass Parlament oder Stimmvolk es doch noch ablehnen sollten. Ab 2027 soll eine Beteiligung der Schweiz am Studentenaustauschprogramm Erasmus+ möglich sein. Die Schweiz war vor zehn Jahren zum «Partnerland» degradiert worden: Wegen der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative hatte die Schweiz das Personenfreizügigkeitsabkommen mit Kroatien nicht unterzeichnet.
Im Mai soll in Bern die Paraphierung der restlichen Elemente des EU-Pakets stattfinden. Noch vor dem Sommer soll dann die Vernehmlassung dazu eröffnet werden.