Das Bundesgericht hat zwei Beschwerden gegen den zweiten Wahlgang der Ständeratswahlen im vergangenen Jahr zurückgewiesen.
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Yves Donzallaz wirft der SVP vor, sie wollen die Justiz für ihre eigenen Zwecke instrumentalisieren. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesgericht weist Beschwerden gegen den zweiten Wahlgang der Ständeratswahl zurück.
  • Der Ablauf bei den Wahlen 2019 im Tessin war demnach korrekt.
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Der Beschwerdeführer hatte sowohl die Resultate als auch die Vorbereitungen des zweiten Durchgangs am 17. November 2019 im Tessin angezweifelt.

Sie zeigt sich ihrem Schreiben zufrieden mit dem Entscheid des Bundesgerichts. Der Entscheid des Bundesgerichts mache deutlich, dass das Ergebnis des zweiten Wahlgangs korrekt gewesen sei, schreibt die Tessiner Regierung in einem am Mittwoch verschickten Communiqué.

Während der erste Rekurs die Wahlresultate selber betrifft, geht es im zweiten Rekurs um die Beurteilung der Abläufe vor dem 17. November.

Tessiner Wahlen im 2019 korrekt abgelaufen

Der Rekurrent - der Tessiner Anwalt und CVP-Politiker Gianluca Padlina - wirft den Gemeinden im Kanton vor, bei den Vorbereitungen des zweiten Wahlgangs geschlampt und das Wahlmaterial für Ausland-Tessiner zu spät verschickt zu haben.

Gegen die Wahlvorbereitungen hatte Padlina bereits beim Tessiner Verwaltungsgericht Beschwerde eingereicht. Diese wurde Anfang Juni abgewiesen. Padlina zog sie daraufhin ans Bundesgericht weiter.

Beim zweiten Wahlgang der letztjährigen Ständeratswahl im Tessin wurde das CVP-Urgestein Filippo Lombardi nach zwanzig Jahren im «Stöckli» knapp abgewählt: Der Stimmenunterschied zwischen ihm und der gewählten Marina Carobbio Guscetti (SP) betrug lediglich 46 Stimmen. Neben der CVP flog auch die FDP aus dem Ständerat. Gewählt wurde neben Carobbio der SVP-Politiker Marco Chiesa.

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