Bund verschenkt Milliarden – weiss aber nicht wie viele

Das Wichtigste in Kürze
- Dem Schweizer Staatshaushalt entgehen jährlich mehrere Milliarden Franken.
- Zurückzuführen ist diese Summe auf Steuervergünstigungen.
- Dabei scheint der Bund selber den Überblick verloren zu haben.
Gegen aussen positioniert sich die Schweiz als starke Demokratie – teils auch mit Recht. In Sachen Transparenz in Bezug auf Steuervergünstigungen findet sich die Eidgenossenschaft jedoch im weltweiten Vergleich weit hinten vor. Neben dem schlichten Berichten über die Zahlen, verstösst das Vorgehen des Bundes gegen eigene Gesetze.
Keine Daten zu Steuererleichterungen
Einem Bericht der «Tamedia-Zeitungen» zufolge wird geschätzt, dass der Schweiz jährlich rund 24 Milliarden Franken durch Steuervergünstigungen entgehen. Ob die Zahl stimmt oder schlicht nicht mehr aktuell ist, kann keiner so genau sagen. Denn: Diese Summe, die rund einem Drittel des Bundeshaushaltes entspricht, stammt aus einem Steuerverwaltungsbericht von 2011.
Kamen sie schon einmal mit einer Steuervergünstigung in Kontakt?
In dem Bericht ist die Rede von rund 100 verschiedenen Instrumenten der Steuervergünstigung. Darunter fallen beispielsweise Steuerabzüge für Zahlungen in die zweite und die dritte Säule oder die Reduktion der Mehrwertsteuer.
Gesetzliche Grundlage vorhanden
Gesetzlich verankert wären diese Vergünstigungen eigentlich – im Subventionsgesetz. Während über klassische Subventionen berichtet und diskutiert wird, bleiben Steuererleichterungen weitestgehend unbehandelt. Eigentlich zu Unrecht: Nach dem Subventionsgesetz muss der Bund alle sechs Jahre seine Finanzhilfen evaluieren und im Anschluss darüber berichten.
Hin und wieder ist der Bund dieser Verantwortung auch gerecht geworden. So geschehen 2019, als festgestellt wurde, dass die Rückerstattung der Mineralölsteuer falsche Anreize im Hinblick auf Biodiversität setze. Wie die Zeitungen weiter schreiben, kam es jedoch nie zu einer generellen Prüfung aller Rabatte.
Finanzdepartement und Bundesrat zunächst uneins
Das zuständige Finanzdepartement erklärt dazu: «Steuervergünstigungen fallen nicht in den Geltungsbereich des Subventionsgesetzes», daher gelte auch die Evaluationspflicht nicht.
Der Bundesrat scheint das, der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage zufolge, anders zu bewerten: «Bestehende Steuervergünstigungen fallen als versteckte Subventionen unter die laufende Subventionsüberprüfung nach Artikel 5 des Subventionsgesetzes.» Auf erneute Anfrage habe das Finanzdepartement seinen Fehler eingestanden.
Vergünstigungen sollten nicht mehr existieren
Steuererleichterungen in dieser Form sind laut Subventionsgesetz nicht einmal mehr zulässig, Zitat aus dem Bericht der Steuerverwaltung von 2011: «Die Steuervergünstigungen gefährden den verfassungsmässigen Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und damit die Steuergerechtigkeit.»
Weiter fehlt es, anders als bei Subventionen, an zu erfüllenden Auflagen oder Bedingungen. So sei die «Einflussnahme auf die geförderte Tätigkeit […] erschwert.» Zusätzlich würden diese Erleichterungen zu wenig geprüft und «der Budgetkontrolle des Parlaments weitgehend entzogen».
Grund genug, zumindest für die Verfasser, im Subventionsgesetz festzuhalten: «Auf Finanzhilfen in Form von steuerlichen Vergünstigungen sollte in der Regel verzichtet werden.»