Der Bund soll die Schaffung von Krippenplätzen, Tagesschulen und anderen familienergänzenden Angeboten dauerhaft unterstützen. Das fordert die Bildungskommission des Nationalrats (WBK-N) mit einer parlamentarischen Initiative.
Kita
Eine leere Garderobe in einer Kita. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit 17 Jahren unterstützt der Bund die familienergänzende Kinderbetreuung subsidiär im Rahmen eines Impulsprogramms.
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Seither wurden 63'000 Betreuungsplätze unterstützt. Die Kosten belaufen sich auf 393 Millionen Franken.

Ursprünglich war das Impulsprogramm auf acht Jahre bis Januar 2011 befristet. Nach Ansicht einer Parlamentsmehrheit ist das Programm aber so erfolgreich, dass es seither zwei Mal verlängert worden ist. Das aktuelle Impulsprogramm läuft Ende Januar 2023 aus. Die WBK-N schlägt nun einer dauerhafte Lösung vor, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Konkret soll das Impulsprogramm in eine stetige Unterstützung überführt werden mit dem Ziel, national eine massgebliche Vergünstigung der Elternbeiträge und eine Verbesserung der frühkindlichen Bildung zu bewirken. Das fordert eine parlamentarische Initiative, welche die WBK-N mit 15 zu 9 Stimmen verabschiedet hat.

Vor diesem Hintergrund beantragt die Kommission dem Nationalrat weiter, der parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber (Grüne/ZH) mit dem Titel «Familien- und schulergänzende Betreuung als Teil des Service public» keine Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben.

Seit Juli 2018 sind zwei weitere Instrumente zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Kraft. Zum einen gewährt der Bund Finanzhilfen für Kantone und Gemeinden, die ihre Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung erhöhen, um die Drittbetreuungskosten der Eltern zu senken. Zum anderen finanziert er kantonale, regionale und kommunale Projekte, die das Betreuungsangebot besser auf die Bedürfnisse der Eltern abstimmen.

Kurzfristig beantragt die Nationalratskommission, die Covid-Hilfsmassnahmen bei der familienergänzenden Kinderbetreuung auszubauen, wie es weiter heisst. Sie begrüsst die vom Bundesrat vorgeschlagene Unterstützung von öffentlichen Kitas. Konkret soll der Bund diejenigen Kantone finanziell unterstützen, die den Erwerbsausfall öffentlicher Kinderbetreuungseinrichtungen entschädigen.

Dieser Schritt war von der WBK-N im Juli 2020 per Motion gefordert worden. Vorgesehen ist, dass der Bund einen Drittel der von den Kantonen bezahlten Entschädigungen übernimmt.

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