Baume-Schneider: Rentenalter bleibt, AHV-Beiträge im Fokus
Das Wichtigste in Kürze
- Die Finanzierung der AHV ist in den nächsten Jahren nicht gesichert.
- Der Bundesrat hat über Ziele und Stossrichtungen entschieden.
- Das Rentenalter soll bleiben, aber die aktuellen Finanzierungsquellen erhöht werden.
Der Bundesrat muss die AHV stabilisieren und modernisieren. Denn verschiedene Faktoren tragen dazu bei, dass die Finanzierung je länger, desto weniger gesichert ist. Nun hat der Bundesrat an seiner gestrigen Sitzung die Stossrichtung für die Vorlage «AHV2030» vorgelegt. Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider präsentiert diese im Rahmen einer Medienkonferenz.
Rentenalter bleibt unangetastet
Für die Jahre 2030 bis 2040 will der Bundesrat auf die aktuellen Finanzierungsquellen abstützen. Auf die Einführung neuer Finanzierungsquellen will er verzichten, wie etwa eine Finanztransaktionssteuer, eine Erbschaftssteuer oder einer Grundstückgewinnsteuer. Damit stehen primär die Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Beiträge sowie die Beiträge des Bundes im Fokus.
Als weitere aktuelle Quelle käme noch die Mehrwertsteuer infrage. Sie könnte erhöht werden, ist aber auch bereits Teil der Bundesbeiträge. Ferner fliesst die Spielbankenabgabe in die AHV.

Eine Erhöhung des Referenzalters sei dagegen keine Option, teilt der Bundesrat mit, mit Verweis auf den Volksentscheid im letzten Jahr. Wegen einer langen Übergangsphase würde sich ein höheres Rentenalter auch erst zu spät auf die AHV-Finanzen auswirken. Ob und wie ein höheres Referenzalter in Betracht gezogen wird, soll erst im Rahmen der nächsten Reform diskutiert werden.
Milliarden fehlen im AHV-Topf
Die AHV droht in Schieflage zu geraten: Einerseits, weil die Lebenserwartung gestiegen ist und andererseits, weil in den nächsten Jahren die ersten Babyboomer-Jahrgänge pensioniert werden. So steigt die Anzahl AHV-Bezüger von aktuell 2,5 Millionen, im Jahr 2035 sind es drei Millionen. Die erwerbstätige Bevölkerung wächst dagegen kaum.
Dazu kommt die noch ungeklärte Finanzierung der 13. AHV-Rente. Selbst wenn der entsprechende Finanzierungs-Vorschlag des Bundesrats bei Parlament und Volk durchkommt: Es fehlen bis 2030 immer noch 500 Millionen Franken, bis 2040 gar vier Milliarden, schreibt der Bundesrat.
Wie soll die 13. AHV-Rente finanziert werden?
Verschiedene Faktoren könnten den Finanzierungsbedarf der AHV noch beeinflussen. Nebst der Zusatzfinanzierung der 13. AHV-Rente sind dies auch verschiedene andere Projekte. Dazu zählen die Ausgestaltung der Hinterlassenenrente sowie die Faire-Renten-Initiative der «Mitte».
Ziel: AHV stabilisieren – und länger arbeiten
Das EDI von Bundesrätin Baume-Schneider soll jetzt verschiedene Massnahmen prüfen. Diese sollen auch zeitlich begrenzbar sein, um den Druck der Babyboomer während den kritischen Jahren abfangen zu können.

Die vom Bundesrat nun festgelegten Ziele und Stossrichtungen sind, die AHV zu stabilisieren und modernisieren und das Rentenniveau zu sichern. Die durch die demografische Entwicklung entstehenden Kosten sollen solidarisch aufgeteilt werden. Zudem sollen Anreize zur Weiterführung der Erwerbstätigkeit nach dem Referenzalter geschaffen werden.
Das Höchstalter von 70 Jahren in der AHV will der Bundesrat deshalb aufheben. Weiter will er den Freibetrag erhöhen und die Frühpensionierung weniger attraktiv machen. Dies soll der Wirtschaft beim Arbeitskräftebedarf helfen. Ein Element sei dabei der Rentenprozentsatz, der weniger vorteilhaft sein könnte, erklärte dazu BSV-Direktor Stéphane Rossini.

Wegen des gesellschaftlichen Wandels werden auch Massnahmen bei den Leistungen und den Beiträgen geprüft. Dazu zählt der Bundesrat die individuell angerechneten Erziehungs- und Betreuungsgutschriften. Aber auch die Bekämpfung von Missbräuchen im Zusammenhang mit Dividenden, auf denen keine Beiträge geschuldet sind.
Welche Stossrichtungen weiterverfolgt werden, will der Bundesrat schon im Herbst entscheiden. Die Vorlage soll dann Anfang 2026 in die Vernehmlassung geschickt werden.