Königsgemahlin Camilla gründet Preisverleihung für freiwillige Helfer

Das Wichtigste in Kürze
- Königsgemahlin Camilla ruft einen Preis für Heldinnen und Helden aus dem Alltag in Leben.
- Ausgezeichnet werden sollen 500 freiwillige Helferinnen und Helfer.
- Diese erhalten eine Anstecknadel sowie eine Urkunde, die von Camilla unterzeichnet wird.
Für zahlreiche Professionen gibt es eine Handvoll an Preisverleihungen – etwa für Filmschaffende, Musiker und Fussballer. Königsgemahlin Camilla (75) will nun ebenfalls Menschen auszeichnen.
Die neu ins Leben gerufenen Coronation Champions Awards will sie an Heldinnen und Helden aus dem alltäglichen Leben vergeben. Ausgezeichnet werden sollen «herausragende Freiwillige», die ihren Gemeinden geholfen hätten, heisst es auf der Website des Royal Voluntary Service.
Camillas direkter Appell an das britische Volk: «Wenn Sie Freiwillige kennen, die einen Unterschied ausmachen, dann teilen Sie bitte deren Geschichten. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!»
Ziel sei, «das Scheinwerferlicht auf die Herkulesaufgaben unserer Freiwilligen zu lenken». Im ganzen Land gäbe es Millionen unbesungene Helden.
Prominente Unterstützung
Einschliesslich bis zum 2. April dieses Jahres können Menschen ihre Vorschläge einreichen. Aus ihnen werden dann 500 freiwillige Helferinnen und Helfer ausgewählt. Diese erhalten dann eine Anstecknadel und eine von Camilla unterzeichnete Urkunde.
Einige von ihnen werden zudem bei diversen offiziellen Veranstaltungen zugegen sein dürfen. Explizit werden auf der Seite das Krönungskonzert auf Schloss Windsor sowie eine Krönungsgartenparty genannt. Die Krönung von König Charles (74) findet in diesem Jahr am 6. Mai statt.
Auch mehrere Prominente unterstützen die Coronation Champions Awards, darunter Schauspielerin Dame Judi Dench (88), oder Sängerin Elaine Paige (74). Die Preisverleihung sei «eine grossartige Möglichkeit, um innezuhalten und unseren Dank» zum Ausdruck zu bringen, so Dench.
Diese Bedingungen gibt es
Einige Einschränkungen für die Nominierten gibt es. Mindestens 14 Jahre muss er oder sie alt sein und die Tätigkeit darf maximal fünf Jahre in der Vergangenheit liegen. Diese muss zudem aus einem der folgenden acht sozialen Bereichen stammen: Unterstützung älterer Menschen/Unterstützung junger Menschen und Kinder/Nothilfe und Wohlfahrt/Gemeinnützigkeit/Sport, Kultur und Überlieferung/Gesundheit und Betreuung/Nachhaltigkeit und Umwelt/Tierschutz.