Weil der Bund voraussichtlich die Eingabefrist für Beiträge aus dem Covid-19-Härtefallprogramm verlängern wird, öffnet der Kanton Zürich bereits jetzt das Gesuchsportal für Unternehmen, die noch kein Gesuch eingereicht haben. Die Anträge werden laut Finanzdirektion vorerst provisorisch entgegen genommen.
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Aufgeschichtete Schweizer Münzen, mit einer 200-Franken-Note als Dach. (Symbolbild) - Keystone

Derzeit schreibt die Covid-19-Härtefallverordnung des Bundes vor, dass Gesuche bis Ende 2021 geprüft und ausbezahlt sein müssen, wie die Finanzdirektion am Dienstag mitteilte.

Der Kanton Zürich erwartet, dass die Frist so verlängert wird, dass ein Gesuch zwar bis zum 31.12.2021 eingereicht, aber noch nicht geprüft und ausbezahlt sein muss.

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