Zürcher Stadtparlament: Stipendien künftig auch für Ü45

Eine Mehrheit des Stadtparlaments stimmte für diese Änderung der Stipendienverordnung, die von der Spezialkommission des Sozialdepartements beantragt worden war. Wer 45 Jahre alt sei, müsse schliesslich noch zwanzig Jahre lang arbeiten - oder noch länger, für den Fall, dass das Rentenalter dereinst angehoben werde.
Im Alter von 45 Jahren oder mehr eine neue Ausbildung oder eine Weiterbildung in Angriff zu nehmen, sei deshalb sinnvoll. Man dürfe auch jene nicht vergessen, die wegen der Kindererziehung in den Jahren zuvor keine Zeit für ihre Bildung gehabt hätten.
Auch Sozialvorsteher Raphael Golta (SP) bezeichnete die Aufhebung der Altersguillotine als «sinnvolle Ergänzung des kantonalen Systems». Welche finanziellen Folgen der Entscheid für die Stadtkasse hat, ist offen.