Wegen der Corona-Pandemie sind Unterschriftensammlungen in Fussgängerzonen derzeit nicht möglich. Deshalb hat der Regierungsrat entschieden, die Fristen für kantonale und kommunale Volksbegehren stillstehen zu lassen.
Kanton Zürich
Die Flagge des Kantons Zürich. - Keystone

Alle Arten des Unterschriftensammelns sind derzeit untersagt. Unterschriftenlisten, die im Internet aufgeschaltet sind, müssten entfernt werden, teilte der Regierungsrat am Donnerstag mit.

Der Fristenstillstand begrifft vor allem kantonale und kommunale Initiativen und Referenden. Bei Referenden gilt der Stillstand jedoch nur bedingt: Der Fristenlauf steht nur dann still, wenn ein Interesse an einer Unterschriftensammlung besteht.

Innerhalb von fünf Tagen nach Veröffentlichung eines Beschlusses müssen Stimmberechtigte deshalb den Behörden melden, dass sie Unterschriften sammeln wollen. Melden sich keine Gegner eines Beschlusses, kann dieser wie üblich nach Ablauf der Referendumsfrist in Kraft gesetzt werden.

Der Fristenstillstand im Kanton Zürich wird rückwirkend auf den 21. März in Kraft gesetzt. Dies war der Tag, an dem der Bund einen solchen Stillstand für nationale Vorlagen beschloss.

Wie lange die Fristen nun stillstehen, ist offen. Der Kanton Zürich wird sich dabei ebenfalls am Bund orientieren. Der Fristenstillstand erfolgt in Form einer Notverordnung. Der Kantonsrat wird diesen noch nachträglich genehmigen müssen.

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