Am Freitag öffnet der Kanton Zürich das Gesuchsportal, über das selbständige Kulturschaffende für die Phase Februar bis April finanzielle Hilfe beantragen können. Freischaffende Kulturschaffende können Unterstützung für die Periode von November 2020 bis April 2021 beantragen.
Theater Neumarkt
Das Theater Neumarkt in Zürich hat die Saison 2019/2020 mit dem Tanzmarathon «They Shoot Horses, Don't They?» eröffnet. - Keystone

Die Einsendefrist endet für beide Kategorien am 31. Mai, wie der Kanton am Donnerstag mitteilte. Für Selbständige liegt der maximale Netto-Ertragsausfall bei 6100 Franken. Sie können als Vergleichsjahr das ertragreichste der drei Jahre von 2017 bis 2019 heranziehen. Freischaffende können sich auf das versicherte Einkommen der Arbeitslosenversicherung stützen.

Regierungsrätin Jacqueline Fehr (SP) bedauert aber nach wie vor, dass das «Zürcher Modell» nicht weitergeführt werden kann. Der Bundesrat hatte dies untersagt.

Im März hatte Fehr bekannt gegeben, dass Zürcher Kulturschaffende für die Monate November 2020 bis Januar 2021 eine pauschale Corona-Ausfallentschädigung erhielten. Für drei Monate gebe es so maximal 9000 Franken. Andere Einkünfte würden abgezogen.

Laut Mitteilung vom Donnerstag wird der Kanton wohl nächste Woche alle 683 Gesuche für das «Zürcher Modell» geprüft haben. Aktuell stammen ein Viertel der Gesuche aus dem Bereich Bildende Kunst. Letztes Jahr machte diese Sparte noch neun Prozent der Gesuche aus.

Das Zürcher Vorgehen habe damit einen substanziellen Beitrag an die Sicherung der kulturellen Vielfalt geleistet, heisst es in der Mitteilung weiter.

Die finanziellen Corona-Hilfsprogramme von Bund und Kanton entschädigen Kulturschaffende und andere Gewerbetreibende für Einnahmeausfälle, die durch die Folgen der Coronapandemie entstanden sind.

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