Zürcher Kantonalbank: Bankrat will höhere Entschädigung

Das Wichtigste in Kürze
- Die Grundentschädigung des ZKB-Bankrats ist seit 25 Jahren unverändert.
- Nun fordern die Mitglieder mehr Geld.
- Das letzte Wort hat der Kantonsrat.
Der ZKB-Bankrat, also der Verwaltungsrat der Zürcher Kantonalbank, will mehr Geld. Er hat beim Kantonsrat einen Antrag um höhere Entschädigungen gestellt. Dies, weil diese seit Jahren unverändert seien. Das Salär für das Präsidium etwa ist seit 1989 gleich hoch.
Der Antrag wurde vom Bankrat selber eingereicht. Dieser sieht vor, dass die Entschädigungen für die Bankräte auf bis zu 75'000 Franken steigen sollen. Dazu soll eine Spesenpauschale von 6000 Franken kommen.
Der Bankrat betont in seinem Antrag, dass dieser Ansatz «deutlich unter dem Benchmark von 95'000 Franken liegt». Heisst: Verglichen mit Verwaltungsräten von anderen Banken würden die ZKB-Bankräte auch nach der Lohnerhöhung zwischen 21 und 37 Prozent weniger verdienen.
Die zehn Bankräte arbeiten Teilzeit, nur das dreiköpfige Präsidium unter Präsident Jörg Müller-Ganz übt die Tätigkeit Vollzeit aus.
Spesenentschädigung ist rund ein Drittel tiefer als bei anderen Banken
Etwas mehr soll es auch für dieses dreiköpfige Präsidium werden. Der Präsident soll neu rund 465'000 Franken verdienen, also etwa 125'000 mehr als bisher. Das Salär für die beiden anderen Präsidiumsmitglieder soll um 112'000 auf 423'000 Franken steigen.
Dazu gibt es für alle Präsidiumsmitglieder eine Spesenpauschale von je 14'000 Franken. Auch hier betont der Bankrat, dass diese Entschädigungen noch rund ein Drittel tiefer seien als bei anderen Banken. Dies, obwohl der Aufwand und die Komplexität dieser Aufgabe in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen habe.

Dazu komme die Teuerung. Diese habe dazu geführt, dass sich das Grundsalär des Bankpräsidiums von der Kaufkraft her reduziert habe.
Die vorberatende Kommission des Kantonsrats steht einer «massvollen Anpassung» der Entschädigungen grundsätzlich positiv gegenüber. Es herrsche Einigkeit darüber, dass die Diskussion mittlerweile angezeigt sei. Ob der Antrag in dieser Form durchkommt, wird sich in einer der kommenden Sitzungen des Parlaments zeigen.
Zürcher Kantonalbank: Grundentschädigung des Bankrats ist seit 25 Jahren unverändert
Im Jahr 2005 hatte der Kantonsrat letztmals über die Entschädigungen diskutiert. Damals hatte der Bankrat aber keinen Erfolg: Für das Bankpräsidium wurde das Grundsalär von 1989 übernommen. Der Bankrat musste sich mit der Entschädigung von 1994 begnügen.
Im Jahr 2013 versuchte es der Bankrat der Zürcher Kantonalbank zwar erneut. Die kantonsrätliche ZKB-Spezialkommission beschloss jedoch, auf den Antrag gar nicht erst nicht einzutreten.
Der Kantonsrat folgte der Kommission. Die beantragte Salärerhöhung war vom Tisch. Das Parlament redete nicht einmal darüber.
Die Grundentschädigungen des Bankrats und des Bankpräsidiums der Zürcher Kantonalbank sind somit seit 25 respektive seit 30 Jahren unverändert.