ZKB-Millionen werden proportional zur Bevölkerungsstärke verteilt

Gemäss den gemeinsam ausgearbeiteten Regeln sollen Selbständigerwerbende unterstützt werden, die ein Kleinstunternehmen mit höchstens zwei Vollzeitstellen führen. Wer genau von dem Geld profitieren wird, sollen die Gemeinden entscheiden, wie die Finanzdirektion am Montag mitteilte.
Das Geld soll aber insbesondere dort eingesetzt werden, wo damit ein Fall in die Sozialhilfe vermieden werden kann. Die ZKB-Millionen sollen aber immer subsidiär zu Finanzhilfen des Bundes verwendet werden.
Die Gemeinden können den ihnen zustehenden Betrag bei der Finanzdirektion bis Ende September abrufen und müssen über die Verwendung bis Ende April 2021 eine Abrechnung vorlegen. Benötigen sie das ausbezahlte Geld nicht vollständig, wird eine entsprechende Rückzahlung fällig.
Die Finanzdirektion erwartet jedoch, dass der Bedarf gross sein wird. Sie geht davon aus, dass viele Gemeinden zudem eigene Mittel für das Abwenden von Notfällen frei machen werden.