Weniger Beisitzende an Zürcher Arbeitsgerichten

Um 36 auf 316 geht die Zahl der Beisitzenden der Arbeitsgerichte für die Amtsdauer von 2020 bis 2026 zurück. Das entspricht einer Reduzierung von mehr als zehn Prozent.
Der Antrag kam vom Obergericht an die Justizkommission und wurde damit begründet, dass an manchen Bezirksgerichten nur ein kleiner Teil der Beisitzenden zum Einsatz käme.
Der Rat stimmte dem Antrag mit 159 Ja-Stimmen zu. Es kommt daher bei folgenden Bezirksgerichten zu einer Reduzierung: Bülach (-10 Beisitzende), Winterthur (-10), Pfäffikon (-6), Uster (-6) und Dietikon (-4).
Keinen Handlungsbedarf sah das Obergericht indes bei den Mietgerichten. Auf Vorschlag der Bezirksgerichte beantragte die Kommission, an den Mietgerichten die Zahl der Beisitzenden unverändert zu lassen. Auch diesem Antrag wurde mit 159 Ja-Stimmen zugestimmt.